26.01.23 BU-Versicherung: Gut geschützt ohne aufwändige Gesundheitsprüfung

Das Wichtigste vorneweg: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von ihrem Einkommen leben. Denn ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können sonst große finanzielle Einschränkungen mit sich bringen. Das sagen übrigens nicht nur die Versicherungsagenturen, sondern auch die Verbraucherschützer und so gut wie alle unabhängigen Experten.

Eine Alternative zur privat erworbenen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung), die vielleicht nicht jeder sofort auf dem Schirm hat, ist dabei die betriebliche Versicherung durch den Arbeitgeber, als Variante der betrieblichen Altersversorgung. In dem Fall tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf, anspruchsberechtigt sind jedoch die Mitarbeiter.

Bei einer solchen Konstruktion übernimmt der Arbeitgeber die Prämienzahlung für die BU-Versicherung ganz oder teilweise. Zahlt er nur teilweise, können für die Prämie auch Anteile der Lohn- oder Gehaltszahlung umgewandelt werden. Das ist finanziell durchaus relevant, denn bei der betrieblichen BU-Versicherung werden die Beiträge aus dem Bruttogehalt bedient und nicht aus dem Nettoeinkommen. Das spart Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und -geber.

Der Clou bei einer BU-Versicherung durch den Arbeitgeber ist jedoch die wesentliche Vereinfachung der Gesundheitsprüfung für den Arbeitnehmer. Statt einer intensiven Prüfung auf Herz und Nieren - wie bei privat abgeschlossenen BU-Policen -muss der Versicherte in der Regel nur eine Pflichtenerklärung abgeben.

Konkret muss der Versicherte unterschreiben, dass er

  • gegenwärtig uneingeschränkt arbeiten und seine Aufgaben erfüllen kann,
  • in den vergangenen zwei Jahren vor Versicherungsbeginn nicht länger als 14 Tage aufeinanderfolgend krankgeschrieben war,
  • nicht an gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet, die zu einer Anerkennung als Behinderung führen würden,
  • bei gesetzlichen oder privaten Versicherungsträgern keine vollständige oder teilweise Minderung der Erwerbstätigkeit oder Berufsunfähigkeitsleistungen beantragt hat.

Typischerweise sind Streitigkeiten, bei denen Angaben zum Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung angeblich oder tatsächlich falsch sind, einer der häufigsten Gründe für die Ablehnung von Leistungen aus der BU-Versicherung.

Durch eine Verpflichtungserklärung wird das Risiko so einer Verletzung vorvertraglicher Anzeigenpflichten stark reduziert.

Für viele vorerkrankte Arbeitnehmer ist die BU-Versicherung über den Arbeitgeber tatsächlich die einzige Möglichkeit einen solchen Versicherungsschutz zu erwerben, scheitern sie doch häufig an der ärztlichen Untersuchung, die bei privat abgeschlossenen Verträgen die Regel ist.

Arbeitnehmer, die Schutz suchen, sollten in der Personalabteilung ihres Arbeitgebers vorstellig werden und sich nach einer betrieblichen BU-Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erkundigen. Chefs, die auf diesem Weg Steuern, Sozialabgaben und schlecht versicherte Mitarbeiter vermeiden wollen, wenden sich an einen guten Berater. Bei Hoesch & Partner unterstützen wir interessierte Unternehmen gerne und erstellen unverbindlich ein Konzept.

Ihr Hans von Maltzahn

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