BU-Versicherung: Gut geschützt ohne aufwändige Gesundheitsprüfung

26.01.23

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist ein unverzichtbarer Schutz für all jene, die von ihrem Einkommen abhängig sind. Unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle oder schwere Erkrankungen können erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Diese Bedeutung wird nicht nur von Versicherungsagenturen betont, sondern auch von Verbraucherschützern und Experten auf dem Gebiet der Versicherungen.

Eine oft übersehene Alternative zur individuellen BU-Versicherung ist die betriebliche BU-Versicherung, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten wird. Bei dieser Variante ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, während die Arbeitnehmer anspruchsberechtigt sind.

Die Besonderheit dieser betrieblichen BU-Versicherung liegt darin, dass der Arbeitgeber die Prämienzahlungen entweder vollständig oder teilweise übernimmt. Im Falle einer teilweisen Übernahme können die Prämien sogar aus dem Bruttogehalt umgewandelt werden, was finanzielle Vorteile bietet. Dies führt zur Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Der entscheidende Vorteil der betrieblichen BU-Versicherung ist jedoch die erhebliche Vereinfachung der Gesundheitsprüfung für die Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu individuell abgeschlossenen BU-Policen, die oft umfangreiche medizinische Untersuchungen erfordern, müssen Arbeitnehmer in der Regel lediglich eine Pflichtenerklärung abgeben.

In dieser Erklärung bestätigen Arbeitnehmer, dass sie:

  • derzeit uneingeschränkt arbeiten können und ihre beruflichen Aufgaben erfüllen können,
  • in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Versicherung nicht länger als 14 Tage am Stück krankgeschrieben waren,
  • keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben, die zu einer Behinderung führen würden, und
  • weder bei gesetzlichen noch privaten Versicherungsträgern eine vollständige oder teilweise Minderung der Erwerbstätigkeit oder Berufsunfähigkeitsleistungen beantragt haben.
  • Streitigkeiten über ungenaue oder falsche Angaben im Versicherungsantrag sind häufig einer der Hauptgründe für die Ablehnung von Leistungsansprüchen aus BU-Versicherungen.

Durch eine Verpflichtungserklärung wird das Risiko so einer Verletzung vorvertraglicher Anzeigenpflichten stark reduziert.

Für Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen kann die betriebliche BU-Versicherung tatsächlich die einzige Möglichkeit sein, diesen wichtigen Versicherungsschutz zu erhalten. In vielen Fällen scheitern sie an den anspruchsvollen ärztlichen Untersuchungen, die bei individuell abgeschlossenen Verträgen üblich sind.

Wenn Sie Schutz suchen, empfehlen wir, sich an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers zu wenden und Informationen zur betrieblichen BU-Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge einzuholen. Arbeitgeber, die Steuern sparen und ihre Mitarbeiter optimal versichern möchten, sollten sich an einen erfahrenen Berater wenden. Bei Hoesch & Partner unterstützen wir interessierte Unternehmen gerne und erstellen auf unverbindlicher Basis ein individuelles Konzept.

Ihr Hans von Maltzahn

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