Existenz­schutz vom Versicherungs­makler Private Berufsunfähigkeits­versicherung

„Für den Fall der Berufs­unfähigkeit gehört diese Absicher­ung zu den wichtigsten existenz­sichernden Maß­nahmen. Gehen Sie daher keine Kom­pro­misse ein und lassen Sie sich nur von einem Spe­zialisten beraten."

David Böttenberg Berater

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Kurz erklärt Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine vorher fest­gelegte monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr aus­üben können. Sie sichert somit Ihre Existenz bei Verlust der Arbeits­kraft ab.

  • Finanzielle Absicher­ung durch die monatliche BU-Rente
  • Abgedeckt ist eine Berufs­unfähigkeit durch Unfälle und chronische Erkrankungen
  • Höhere monatliche Rente als bei der gesetz­lichen Absicher­ung (die staatliche Zuwend­ung liegt meist weit unter Hartz IV-Sätzen)
  • Geeignet für Alters­klassen von 10 bis 55 Jahren
  • Je früher Sie eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge

Haben Sie das gewusst? Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit

Die Tarife und Leistungen schwanken Wir sondieren den Markt für Sie

Die Tarife verschiedener Anbieter für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schwanken im Leistungs­umfang erheblich. Die von uns empfohlenen Versicherer garantieren Leis­tungen bei Krankheit, Körper­verletzung und Kräfte­verfall und erstatten Kosten auch rück­wirkend.

Darüber hinaus prüfen wir den folgenden Leistungsumfang von Berufsunfähigkeitsversicherungen:

  • Verzicht auf abstrakte Verweis­ung: Der Versicherer verzichtet darauf, die Leist­ung zu verweigern, selbst wenn der Kunde noch einen Beruf ausüben kann, der seiner Lebens­stellung entspricht.
  • Verzicht auf die Mitwirkungs­pflicht: Der Versicherte muss ärztlichen Anordnungen nicht zwingend Folge leisten, um Leistungen zu erhalten. Im Zentrum steht hier die Zumut­barkeit der ärztlichen Anordnung.
  • Nachversicherungs­garantie: Bei Heirat, Geburt und Adoption.
  • Verkürzter Prognose­zeitraum: Statt der üblichen Klausel, dass der Versicherte „voraus­sichtlich dauernd außer­stande“ sein muss, seinen Beruf aus­zuüben, ist der Prognose­zeitraum zur Fest­stellung der Berufs­unfähigkeit auf sechs Monate verkürzt.
  • Leistungen bereits ab vier- bis sechs­monatiger Arbeits­unfähigkeit möglich, auch ohne nach­gewiesene BU.

Der unabhängige Berater Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unab­hängiger Versicherungs­makler mit maßgeschneiderter Beratung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt. Auch beim Thema Berufsunfähigkeit.

  • Sondertarife: Wir bieten Ihnen Sonder­tarife bei vielen Versicherern
  • Unterstützung: Sie erhalten Unter­stützung im Leistung­sfall mitsamt der Empfehlung zu externen Beratern
  • Unverbindlich: Bei uns sind Risiko­voranfragen immer möglich
  • Unabhängig: Es beraten Sie unab­hängige, fest­angestellte Consultants
  • Spezialisten: Wir haben Spezialisten für Beamten­versorgung und Akademiker
  • Portfolio: Unser BU-Portfolio umfasst über 40 Anbieter
  • Absicherung: Finanzielle Absicherung für Arbeit­nehmer und Selbst­ständige

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Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

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AUS GEGEBENEM ANLASS Neues von den FINANZTIP-Profis

News und Infos von den FINANZTIP-Profis im aktuellen Video „Berufsunfähigkeitsversicherung - alles richtig machen“ hier und auf dem Youtube-Kanal von FINANZTIP.

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Wie berechne ich die Höhe der BU-Rente?

Bei der Berechnung der Höhe der privaten BU-Rente orientieren Sie sich entweder am aktuellen Einkommen, oder an Ihrem voraussichtlichen Bedarf. Auf jeden Fall gilt: Verlassen Sie sich nicht auf die Erwerbsminderungsrente, die allzu häufig nicht den gewohnten Lebensstandard sichert.

Wenn Sie sich am Bedarf orientieren, sollten Sie beispielsweise den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil berücksichtigen, der im Falle der Berufsunfähigkeit entfällt und ausreichend Kapital für Ihre Altersvorsorge einplanen. So rutschen Sie auch bei einer dauerhaften BU nach dem Renteneintritt.nicht in die Altersarmut.

Bei der einkommensorientierten Berechnung sollten Sie ca. 80% des Netoeinkommens oder 60% des Bruttoeinkommens nicht unterschreiten. Der DGV schlägt ebenfalls 70% - 80% des letzten Nettoeinkommens vor.

Die Kosten für eine BU hängt von Faktoren ab wie Alter, Beruf oder Ausbildung. Zusätzlich ist die Höhe dergewünschten BU-Rente sowie die Lauf­zeit der geplanten Versicherung ausschlag­gebend.

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Eine BU ist immer dann sinnvoll, wenn man für den Lebens­unterhalt von der eigenen Arbeits­kraft abhängig ist oder sein wird (zum Beispiel Schüler und Studenten). Kommt es zum Ernst­fall, sichert die  BU-Versicherung Ihren Lebensstandard. Die BU war Teil des Sozial­versicherungs­systems und ist somit absolut system­relevant.

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Allgemein empfehlen Verbraucher­schützer ca. 75 % des monatlichen Netto-Einkommens als Berufs­unfähigkeits­rente festzulegen. Bei einem Netto­verdienst von 2.000 € sollten Sie also eine garantierte Monats­rente von 1.500 € absichern. Durch eine dynamische Anpassung kann die Inflation langfristig ausgeglichen werden.

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Wenn eine Person, etwa aufgrund gesund­heitlicher Einschränkungen, den zuletzt ausge­übten Beruf für voraus­sichtlich sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann, erhält sie die vertraglich vereinbarte BU-Rente.

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Wichtig bei der Wahl einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung ist vor allem die Qualität der Versicherungs­bedingungen. Achten Sie vor allem auf die oben genannten Leist­ungen wie abstrakte Verweisung, Mitwirkungs­pflicht, Prognose­zeitraum und die Nach­versicherungs­garantie. Während  Vergleichsangebote häufig nur drei bis fünf Kriterien betrachten, ist Ihr Vorteil bei Hoesch & Partner, dass wir bei einer BU-Analyse alle Bedingungen miteinbeziehen.

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Im Allgemeinen zählen die Aufwend­ungen zur BU-Versicherung als Sonder­ausgaben. Sie mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und können in der Steuer­erklärung geltend gemacht werden. Unter gewissen Voraus­setzungen ist eine Reduzier­ung der Steuerlast möglich – diese hängt allerdings von indivi­duellen Kriterien ab und muss im Einzel­fall geprüft werden.

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Da die BU-Versicherung beim Verlust der Arbeits­kraft die finanzielle Absicher­ung der betroffenen Person sicherstellt, ist von einer Kündigung abzuraten. Unter Wahrung der Frist kann aber auch eine BU-Versicherung gekündigt werden. In diesem Fall erlischt der Versicherungs­schutz und kann nicht mehr reaktiviert werden.

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Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, es kommt immer auf Ihre individuelle Situation an.

Hoesch & Partner berät Sie gern bei allen Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung und erstellt Ihnen ein Angebot, das an Ihren realen Versicherungs­bedarf angepasst ist.

Es gibt spezielle Konzepte für verschiedene Lebens­phasen. Berufs­einsteiger und Absolventen benötigen einen anderen Versicherungs­schutz als Personen, die schon länger in ihrem Beruf tätig sind.

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Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist in den meisten Fällen eine reine Risiko­versicherung und am Ende der Lauf­zeit gibt es keine Aus­zahlung. Werden allerdings die Über­schüsse, die während der Vertrags­laufzeit anfallen, nicht sofort zur Beitrags­reduzierung verwendet, können sie am Ende der Lauf­zeit ausgeschüttet werden. In der Regel reichen die Ausschütt­ungen aber nicht zur Deckung der gezahlten Beiträge.


Wer am Ende der Vertrags­laufzeit die Beiträge rück­erstattet haben möchte, muss sich für eine Absicherung mit einer Träger­versicherung entscheiden und zum Beispiel zusätzlich Beiträge in eine Lebens­versicherung einzahlen. Der Versicherungs­schutz wird dadurch aber auch teurer.

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