Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haftpflicht & Rechtsschutz vom Versicherungs­makler

„Die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht prüft Verantwort­lichkeiten bei entstandenen Personen- oder Sach­schäden. Wir beraten Sie umfassend und erstellen ein geeignetes Deckungs­konzept für Sie."

Thomas Herbst Spezialist Gebäudeversicherungen

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Versicherungsschutz für Eigentümer mit starken Leistungen Wir sondieren den Markt für Sie

Als Eigentümer eines Grund­stücks, als Haus­besitzer und als Eigentümer­gemeinschaft stellt sich die Haftungs­frage bei Unfällen Dritter; und das nicht nur, wenn Bau- oder Umbau­arbeiten anstehen. Auch herab­fallende Dach­ziegel oder eis­glatte Gehwege können zu berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen durch den Geschädigten führen. Wir beraten Sie kompetent zu Art und Umfang Ihrer Police und prüfen das geeignete Deckungs­konzept. Bei Eigentümer­gemeinschaften beurteilen wir zudem den bereits vorhandenen Versicherungs­schutz.

Darauf achten wir insbesondere:

  • Analyse des tatsächlichen Versicherungs­bedarfes
  • Erstellung eines passgenauen Deckungs­konzeptes
  • Transparenter Ver­gleich unter Nennung der Auswahl­kriterien
  • Ausführliche und individuelle Beratung

Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unab­hängiger Versicherungs­makler mit maß­geschneiderter Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Leistungsfähig: Passiver Rechts­schutz inklusive
  • Günstig: Sonder­konditionen und Rabatte sind bei vielen unserer Produkt­partner möglich
  • One Face to the Customer: Umfassende persönliche Betreuung
  • Marktüberblick: Preis-Leistungs-Vergleich bei über 100 Versicherern
  • Ganzheitlich & Persönlich: Maßge­schneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen
  • Professionell: Beratung durch fest­angestellte Consultants
  • Erfahrung:  über 50.000 zufriedene Kunden seit 1983
  • Transparent: Individuelle Auswahl unter Nennung der Auswahl­kriterien

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Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Martin Pergola

Martin Pergola

Ich bin absolut begeistert von der Beratung durch Herrn Khan von Hoesch & Partner zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Herr Khan hat mich mit seiner herausragenden Kompetenz und Freundlichkeit überzeugt. Er war stets zuverlässig und hat sich viel Zeit genommen, um all meine Fragen zu beantworten und mir die besten Optionen aufzuzeigen. Ich fühle mich nun optimal abgesichert und kann Herrn Khan uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die erstklassige Beratung!

28.05.2024
Nicola D.

Nicola D.

Ich hatte ein Beratungsgespräch für eine private Krankenversicherung mit Matthias Heil und bin sehr zufrieden. Besonders seine Ehrlichkeit und umfangreichen Kenntnisse haben eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre geschaffen. Er erklärte alles verständlich, ohne etwas zu verschleiern. Dank seiner transparenten und kompetenten Beratung fühle ich mich bestens informiert und sicher in meiner Entscheidung. Ich kann Matthias Heil uneingeschränkt weiterempfehlen.

28.06.2024
Guido Heidrich

Guido Heidrich

Ein sehr guter Versicherungsmakler mit sehr gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der professionelle Umgang mit meinen. Anliegen hat mich überzeugt. Sehr zu empfehlen, besonders für Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung. Optimale Transparenz und ein erstklassiges Angebot.

20.07.2024

Sie fragen Wir antworten

Was wird durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht schützt den Eigentümer von Gebäuden und Grund­stücken vor den finanziellen Folgen einer Schaden­ersatzforderung durch Dritte, die durch das Gebäude oder das Grund­stück zu Schaden gekommen sind. Fällt zum Beispiel ein Ziegel auf einen vorbeilaufenden Passanten, kann dieser eine Ent­schädigung vom Gebäude­besitzer fordern.

Die Grundbesitzer­haftpflicht schützt außerdem vor Ansprüchen, die aus dem Unterlassen oder Verletzen von Pflichten resultieren. Wenn zum Beispiel der Zugang zum Gebäude im Winter bei Glätte nicht gestreut wird, ist der Eigentümer ebenfalls verantwortlich, selbst wenn die Streu­pflicht auf ein Unternehmen oder eventuelle Mieter des Gebäudes umgelegt wurde.

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Grundsätzlich benötigt jeder Eigen­tümer von Grund­stücken oder Gebäuden eine Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung. Wer allerdings nur ein eigenes Gebäude bewohnt und keine vermieteten Objekte besitzt, benötigt in der Regel keine zusätzliche Absicherung über eine Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung, weil das Risiko bereits in der Privat­haftpflicht­versicherung eingeschlossen ist.

Im Zweifelsfall sollte der bestehende Vertrag überprüft werden, um eine Deckungs­lücke zu vermeiden. Unbebaute Grund­stücke sind ebenfalls zum Teil in der Privat­haftpflicht­versicherung eingeschlossen, auch hier kommt es auf die zugrunde liegenden Bedingungen an.

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Bei Eigentums­wohnungen gibt es immer eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft, die gemeinschaftlich eine Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung abschließt. Damit sind eventuelle Ansprüche von Dritten grundsätzlich abgedeckt. Einen Sonderfall gibt es aber bei vermieteten Eigentums­wohnungen.

Kommt der Mieter innerhalb der Wohnung zu Schaden, weil der Vermieter seinen Sorgfalts­pflichten nicht nachgekommen ist, leistet die Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht­versicherung keine Ent­schädigung. Zur Abdeckung des Risikos wird eine spezielle Verpächter-Haftpflicht benötigt, die in der Regel gegen einen geringen Zusatzbeitrag in die Privat­haftpflicht­versicherung eingeschlossen werden kann.

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Die Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht deckt Personen- und Sach­schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe ab. Außerdem werden Vermögens­schäden ersetzt, die als Folge aus einem Personen- oder Sach­schaden resultieren.

Der Verdienst­ausfall eines Anspruch­stellers, der auf dem Gelände stürzt, ist also genauso versichert, wie die Kosten für die Verletzung an sich.

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Die meisten Versicherungs­gesellschaften bieten Versicherungs­summen zwischen 3.000.000 EUR und 10.000.000 € an. Die tatsächliche Deckungs­summe sollte sich am Bedarf des Versicherungs­nehmers orientieren.

Generell gilt, dass die Versicherungs­summe möglichst hoch angesetzt werden sollte, damit auch große Personen­schäden mit mehreren Verletzten noch innerhalb der Versicherungs­summe liegen. Der Mehr­beitrag für eine höhere Deckungs­summe ist in der Regel sehr gering, sodass die Mehr­deckung kaum Mehrkosten verursacht.

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