Wohngebäudeversicherung

Haus, Wohnen & Leben vom Versicherungs­makler

„Seit dem Hoch­wasser im Sommer 2013 wird über die Elementar­deckung als Pflicht­versicherung diskutiert. Nicht zu Unrecht, denn die Versicherung schützt im Erns­tfall Ihre finanzielle Existenz. Sprechen Sie uns an!"

Thomas Herbst Spezialist Gebäudeversicherungen

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Schutz für Grund und Hauseigentümer Wohngebäudeversicherung: Rundumschutz für Ihr Zuhause

Die Wohn­gebäude­versicherung schützt Ihr Eigentum vor Natur­gewalten wie Blitz­schlag, Frost, Hagel und Sturm. Sie erhalten damit drei Versicherungen in einem Vertrag: Feuer-, Leitungs­wasser- und Sturm­versicherung. Wenn Sie die Elementar­deckung in den Vertrag mitaufnehmen, erhalten Sie die perfekte Ergänzung, die Ihnen Schutz bei Über­schwemmungen wie durch Stark­regen bietet. Für Neu­bauten bietet die in der Regel kosten­freie Feuer-Rohbau-Versicherung Schutz. Mit Bezug des Gebäudes wandelt sich diese Versicherung zur vollwertigen Gebäude­versicherung. Auf Grundlage Ihrer Anforderungen sondieren wir den Markt für Sie. Die Empfehlung des passenden Leistungs­paketes wird anschließend von einem Fach­mann vorgenommen, da die Leistung der Police zwischen den Versicherern stark variieren kann. Für viele Kunden ist die eigene Immobilie das größte finanzielle Investment Ihres Lebens. Das haben wir immer vor Augen, wenn wir Sie zur Ihrem Versicherungs­schutz beraten.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für eine umfassende Wohngebäudeversicherung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Das bieten wir Ihnen:

  • Individuelle Prämien­kalkulation auf Basis der Wohn­fläche oder des Neubau­wertes
  • Einbeziehung regionaler Besonder­heiten zur Ermittlung des Versicherungs­bedarfes
  • Berücksichtigung von Leistungs­ausschlüssen oder -einschränkungen bei günstigen Tarifen
  • Ermittlung des ganz­heitlichen Versicherungs­bedarfes auf Basis aller Faktoren, wie einer zusätzlichen Bauhelfer­unfallversicherung zur Enthaftung gegenüber privaten Helfern
  • Ausführliche und individuelle Beratung

Der unabhängige Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter und unabhängiger Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.

  • Top-Konditionen: Günstige Prämien, starke Deckungs­konzepte und Rabatte bei aus­gesuchten Partnern
  • Know-how: Lang­jährige Erfahrung bei der Beratung von Privat­kunden
  • One Face to the Customer: Umfassende persönliche Beratung durch einen Experten
  • Marktüberblick: Unabhängiger Vergleich von mehr als 100 Versicherern
  • Ganzheitlich & Persönlich: Maß­geschneiderte Beratung nach Ihren Wünschen & Bedürfnissen
  • Umfassend: Transparenter Research Prozess – Auswahl­kriterien werden offen kommuniziert
  • Unabhängig: Beratung durch fest­angestellte, unab­hängige Consultants
  • Erfahrung und Know how: Über 50.000 zufriedene Kunden seit 1983

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Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Nick Zander

Nick Zander

Ich Wurde wirklich hervorragend beraten und unterstützt. Habe spontan eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Das ganze hat vor allem mit Herr Heil super funktioniert und nun steh ich, wie meine Mutter vor und seit 20 Jahren, maßgeschneidert versichert, dank Hoesch&Partner, da.

22.02.2024
Katja Siegert

Katja Siegert

Auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich mich an Hoesch & Partner gewandt. Die Kontaktaufnahme erfolgte schnell und problemlos über das Online-Formular. Die Zusammenarbeit mit meinem Berater Herr Yilmaz war sehr angenehm, da er alle Fragen verständlich erklärt und sich regelmäßig zum aktuellen Stand bei mir gemeldet hat. Weiterhin konnte ich alle erforderlichen Dokumente online einreichen und unterschreiben. Ich bin sehr zufrieden mit dem Service und empfehle Hoesch & Partner sowie Herrn Yilmaz gerne weiter.

20.01.2024
Artem Belikov

Artem Belikov

Man merkt, dass es sich um ein erfahrenes und sehr kompetentes Unternehmen handelt. Ich habe umgehend eine Rückmeldung erhalten und Herr Khan hat mich zur Dienstunfähigkeitsversicherung sehr gut und ausführlich beraten. Er hat sich stets die Zeit genommen in aller Ruhe alle offenen Punkte verständlich zu erläutern und ist auf meine Änderungswünsche eingegangen. Das durch Ihn ausgehandelte Angebot hat meine Erwartungen deutlich übertroffen. Viele Vermittler können sich an diesem vorbildlichen Service ein Beispiel nehmen, ganz klare Empfehlung!

25.11.2023

Sie fragen Wir antworten

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

In der Wohn­gebäude­versicherung ist das gesamte Gebäude einschließlich seiner Bestand­teile versichert. Außerdem wird bestimmtes Zubehör zum Gebäude mit­versichert. Das kann zum Beispiel die Leiter sein, die zum Schorn­stein führt. Zusätzlich sind bei den meisten Versicherern auch Grund­stücks­bestandteile in der Wohn­gebäude­versicherung mitversichert. Dazu gehören Müll­boxen, Garten­mauern und Ähnliches.

Nebengebäude, Schuppen und Gewächs­häuser müssen in der Regel separat angegeben werden. Dasselbe gilt für Carports und Garagen. 

In der Versicherung für Wohn­gebäude lassen sich nicht nur reine Wohn­gebäude versichern. Auch gemischt genutzte Gebäude mit einem Wohnanteil von mehr als 50 % zählen versicherungs­technisch zur Wohngebäude­versicherung.

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Die Gebäu­deversicherung schützt den Versicherungs­nehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel. Die jeweiligen Gefahren lassen sich auch einzeln versichern.

Garagen und Carports müssen in der Regel nicht gegen Leitungs­wasser­schäden versichert werden, da es dort keine Leitungen gibt, die beschädigt werden könnten. In der Wasserschaden­versicherung sind auch jene Schäden inbegriffen, die durch Rohrbrüche aufgrund von Frost angerichtet werden.

Die Feuer­versicherung schützt den Versicherungs­nehmer auch vor Schäden durch Explosionen.

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Eigentümer sollten nicht nur Feuer­risiko, Leitungswasser-, Hagel- und Sturm­schäden berücksichtigen, wenn es um den optimalen Schutz für das versicherte Gebäude geht. In bestimmten Regionen empfiehlt sich eine zusätzliche Elementar­versicherung, die den Gebäude­eigentümer unter anderem auch bei Schäden durch Über­schwemmungen, Schneedruck und Erdbeben entschädigt.

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Die am weitesten verbreitete Versicherung ist die Wohngebäude­versicherung nach gleitendem Neuwert. Dafür wird eine Versicherungs­summe ermittelt, die sich jedes Jahr anhand von Indizes verändert.

Die meisten Versicherer ziehen dafür eine Versicherungs­summe in „Mark 1914“ heran, da die Immobilien­preise in diesem Jahr stabil waren. Zudem war die Währung in Deutschland zu dieser Zeit goldgedeckt und keinen Preis­steigerungen (Weltkriege) unterworfen. Die Umrechnung des heutigen Gebäude­wertes erfolgt durch einen Umrechnungs­faktor, der sich jedes Jahr ändert. Dadurch muss die Versicherungs­summe nicht ständig erhöht oder gesenkt werden. Sie bleibt konstant, passt sich aber automatisch an die Baukosten­entwicklung an.

Die Summe gilt immer für den gesamten Vertrag und wird nicht separat für die Feuer, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel Versicherung ermittelt.

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Für die korrekte Ermittlung der „Versicherungs­summe 1914“ gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt einen standardisierten Wert­ermittlungsbogen, der ausgefüllt werden kann. Alternativ lässt sich die Versicherungs­summe auch durch einen Bausach­verständigen oder, bei neueren Gebäuden, einfach durch Umrechnung des Neu­bauwerts im Baujahr ermitteln.

Gerade bei Altbauten ist das allerdings schwierig, weil genaue Aufzeichnungen in der Regel fehlen.

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Auch in der Gebäude­versicherung gibt es, analog zur Hausrat­versicherung, einen Unterversicherungs­verzicht. Dieser wird gewährt, wenn die Versicherungs­summe auf eine vom Versicherer vor­geschriebene Art ermittelt wird. Zu den akzeptierten Arten gehört die Ermittlung durch einen Bausach­verständigen, durch den Wertermittlungs­bogen und durch Umrechnung des Neuwerts. Die reine Übernahme des Wertes von der Vor­versicherung ist nicht ausreichend.

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