Ruhestandsplanung als persönliches Projektmanagement 2.0 – Die Vorsorgevollmacht

31.08.21

Wie bereits angekündigt, möchten wir Ihnen heute wertvolle Tipps zum Thema Vorsorgevollmacht geben. Hierzu steht mir Rechtsanwalt Martin Lindenau wieder mit Rat und Tat zur Seite.

Vorweggeschickt – gerade Verheiratetet gehen immer davon aus, dass im Fall der Fälle immer der Ehepartner die Vertretungsvollmacht erhält. Das kann so sein – ist aber nicht zwangsläufig die Regel. Genau aus diesem Grund habe ich Martin als Anwalt zu diesem Thema befragt:

Rainer: Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?

Martin: „Damit was passiert, wenn was passiert! Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind Dokumente, die jeder, unabhängig von Alter und Vermögen, benötigt. Die Regelungen stellen sicher, dass im Notfall der Ehepartner/die Familie handlungsfähig bleibt und dass notwendige Entscheidungen in finanzieller und gesundheitlicher Hinsicht getroffen werden können.“

Rainer: Wie sollte diese im besten Fall gestaltet sein?

Martin: „Möglichst abschließend und stets mit doppeltem Boden – oftmals fehlen in solchen Dokumenten Ersatzspieler, also Personen, die nachrücken, wenn der Hauptbevollmächtigte (in der Regel der Ehepartner) nicht mehr handeln kann. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse, die eine Vorsorge- und Generalvollmacht gewährt, ist es wichtig, nur Personen als Ersatzbevollmächtigte zu benennen, denen man vertraut.. Die Vollmachte sollte zudem klar definieren, wie weit die Befugnisse reichen und individuell auf die Wünsche des Vollmachtgebers Rücksicht nehmen – hieran fehlt es leider oft bei den kurz gehaltenen Vorlagen aus dem Internet.

Rainer: Brauche ich für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht einen Anwalt oder Notar?

Martin: „Prinzipiell nicht, eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich wirksam. Wenn mit der Vollmacht jedoch Immobilien bewegt werden sollen, müsste die Vollmacht zumindest notariell beglaubigt werden (Kosten liegen hier bei ca. EUR 100). Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Beurkundung und Beglaubigung. Ich schicke meine Mandanten nach gemeinsamer Erarbeitung der Dokumente zum Notar, der dann nur noch die Unterschriften beglaubigt. Mit dem Notar wird das Dokument selbstverständlich auch noch abgestimmt.“

Rainer: Was ist von den Vordrucken, die man im Internet findet, zu halten?

Martin: „Besser als nichts – das trifft es wohl. Natürlich kann eine Muster-Vorlage, die auf 100.000 Fälle passen soll, nicht die Eigenheiten und Bedürfnisse einer Einzelperson hinreichend berücksichtigen.“

Vielleicht konnten wir Ihnen zeigen, dass auch bei Verheirateten keine Selbstverständlichkeit besteht. Wenn Sie sich in Zukunft um ihr #projektruhestand kümmern, vergessen Sie nicht ihre persönliche Vorsorgevollmacht. Welche weiteren Regelungen zu Lebzeiten noch zu beachten sind, werden wir im nächsten Blog genauer beleuchten.  Es bleibt spannend!

Ihr Rainer Weber

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