Ruhestandsplanung als persönliches Projektmanagement 2.0 – Das Finale

03.03.22

Nachdem wir eine kleine schöpferische Pause eingelegt haben, möchten wir nun die bereits avisierten Fragen klären. In meinem Gespräch mit Martin Lindenau, finden wir heute heraus, wie eine Nachlassdokumentation im besten Fall aussehen und verwahrt werden sollte. Außerdem klären wir die Kosten, die im Rahmen einer Nachfolgeplanung auf Sie zukommen. Beginnen wir mit dem ersten Punkt.

Rainer: Wie sollte der Nachlass oder der letzte Wille dokumentiert und verwahrt werden?

Martin: Grundsätzlich gibt es bei der Art der Dokumentation einige Vorgaben, die es einzuhalten gilt. Beispielsweise kann ein Testament eigenhändig erstellt werden, muss aber handschriftlich verfasst und auch eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung oder Verwahrung ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Wichtig ist nur, dass diese letztwillige Verfügung mit einem versierten Rechtsbeistand besprochen und die Inhalte und deren Wirkungsweise im Todesfall, verständlich erläutert werden. Des Weiteren ist, neben der handschriftlichen Verfassung wichtig, dass ein Datum des Testaments vorhanden ist. Gerade in Fällen in denen im Laufe der Jahre mehrere Aktualisierungen des letzten Willens vorgenommen wurden, ist es unerlässlich festzustellen, welches Testament das Aktuellste und damit Gültige für die Erbauseinandersetzung ist.

Eine notarielle Beurkundung des Testaments sollte die Ausstellung eines Erbscheins für die Erbauseinandersetzungen ersetzen. Insbesondere wenn das Vermögen Immobilen oder Firmenanteile beinhaltet. Aus meiner praktischen Erfahrung muss ich aber sagen, dass in den meisten Fällen dennoch die Erstellung eines Erbscheins vom Nachlassgericht gefordert wird. In diesen Fällen werden dann doppelte Gebühren bezahlt.
Zur Verwahrung des Testaments kann ich nur immer wieder betonen, dass es wichtig ist einen Ort zu definieren an dem das Testament im Todesfall aufzufinden ist. Gerade privatverfasste Testamente sollten so verwahrt sein, dass man diese im Erbfall finden kann.

Selbstverständlich kann man beglaubigte oder auch eigenhändige Testamente bei einem Notar verwahren lassen. Das ist immer eine Kostenfrage. Daher bietet sich für die Vielzahl der erstellten Testament das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer an. Die Kosten einer Registrierung betragen hier € 15,50 je Registrierung. Im Sterbefall wird eine Anfrage bei dieser Stelle durchgeführt und somit ist immer gewährleistet, dass ein vorhandenes und dort hinterlegtes Testament aufgefunden wird. Neben Testamenten können dort auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hinterlegt werden.

Rainer: Kommen wir zur zweiten Frage – die Kosten für diese Nachlassdokumentation. Mit welchen Kosten muss man den rechnen?

Martin: Die Kosten einer solchen Planung und Dokumentation hängen sehr von der Komplexität und dem dadurch entstehenden Aufwand im Einzelfall ab. Damit man eine grobe Einschätzung zu den Kosten bekommt, würde ich einen Entwurf eines hochwertigen Testaments erfahrungsgemäß bei Kosten zwischen EUR 1.500 – 3.000 taxieren. Ich habe hier einmal exemplarisch meine Vorgehensweise in einer Nachlassplanung skizziert. Daraus kann man erkennen, dass eine zielgerichtete Beratung zu einem individuell passenden Ergebnis führen muss. Dementsprechend werden auch die Kosten geringer oder höher ausfallen. Jeder sollte dabei aber bedenken, dass dieser Kostenaufwand gut investiert ist, wenn man wirklich sicherstellen möchte, dass im Erbfall die Schritte umgesetzt werden, die sich der Erblasser zu Lebzeiten gewünscht hat.

Rainer: Danke für diese Ausführungen und den Einblick in deine Beratungspraxis. Noch eine letzte Frage zum Abschluss dieser Blog Serie: Wie wichtig ist es für dich persönlich Teil eines Berater-Netzwerks zu sein?

Martin: Ein Berater-Netzwerk hat für alle Beteiligten nur Vorteile. Neben meiner eigenen rechtsberatenden Kompetenz, sind steuerliche Auswirkungen ein weiterer wichtiger Teil der Nachlassgestaltung. Diese Rechts- und Steuerfragen sollten durch einen individuellen Finanzplan flankiert werden, der dem Erblasser Transparenz darüber gibt, wann Vermögenswert im Rahmen eines vorweggenommenen Erbganges (Schenkung) an einen Dritten übertragen werden können. Daher ist sinnvoll als dritte Partei einen Finanzplaner in der Mandaten Betreuung zu wissen.  Durch die Möglichkeit die Mandaten Daten in enger Zusammenarbeit auszutauschen, werden wertvolle Zeit und damit auch Kosten gespart.

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei Martin bedanken, der Rede und Antwort gestanden hat. Wir konnten im Rahmen dieser Blogreihe sicherlich einige Themen anreißen, diese aber bei weitem nicht bis ins letzte Detail erörtern. Das liegt einerseits an der Breite der Informationen, aber noch viel mehr an der Tatsache, dass jede Mandantensituation sehr individuell ist.

Wir laden Dich als Leser:in daher ein, dich gerne direkt mit uns in Verbindung zu setzen. So haben wir die Möglichkeit jede Situation individuell zu betrachten.

Bis dahin,

Rainer & Martin


Über den Autor Rainer Weber

Rainer Weber ist mit über 20 Dienstjahren Inventar bei Hoesch & Partner. Der Spezialist für Ruhestandsplanung ist Director Account Management für 50+ Kunden und hat als CFP (Certified Financial Planner) die ganzheitliche Finanzplanung seiner Clienten im Blick. Rainer ist Autor diverser Fachartikel und Dozent an der EBS Finanzakademie in Oestrich-Winkel. Für ihn steht der Mensch im Mittelpunkt und nicht dessen Finanzen. Als aktiver Christ denkt er daher auch sehr gerne über den Finanzdienstleistungs-Tellerrand hinaus und bezieht Entwicklungen in unserer Gesellschaft gerne in sein Tagesgeschäft ein.

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