Die IDD Norm – Was ist das?

13.02.18

Kurz zur aktuellen Entwicklung: Am 15. Februar diesen Jahres beschloss das Europäische Parlament, die europaweite Umsetzungsfrist der Insurance Distribution Directive (IDD), auch bekannt als europäische Vermittlerrichtlinie, zu verschieben. Statt zum 23. Februar wird die europaweite Umsetzung nun zum 1. Juli Pflicht; entsprechend hat die Anwendung zum 1. Oktober 2018 zu erfolgen.

Für Hoesch & Partner und die deutsche Versicherungswirtschaft wird diese Verschiebung auf EU-Ebene keine Auswirkungen mehr mit sich bringen, denn das deutsche IDD-Gesetz tritt nach wie vor im Februar in Kraft. Auch deshalb ist für Hoesch & Partner klar, dass wir die geforderten Änderungen weiterhin nach Plan umsetzen und immer die beste Beratungsqualität für unsere Kunden sicherstellen.

Meinen Blogartikel habe ich entsprechend der neuen Umsetzungsfrist aktualisiert. Ich halte Sie gerne über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Ihr Michael Reeg

Das Kundeninteresse im Mittelpunkt – dieser Leitgedanke ist für seriöse Versicherungsmakler selbstverständlich. Der Versicherungsmarkt ist allerdings groß und oftmals wenig überschaubar. Mit einer neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie setzt das EU-Parlament genau da an und schafft die Rahmenbedingungen, damit Verbraucherinteressen übergreifend im Versicherungsmarkt durchgesetzt werden können. Die Richtlinie gilt seit 2016, muss allerdings bis Juli 2018 endgültig umgesetzt werden. Damit verbunden sind einige Änderungen für Versicherungen, Makler und Vertreter.

Was ändert sich für Verbraucher?

Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist die Versicherungsvertriebsrichtlinie, die ab Juli 2018 endgültig in Kraft tritt. Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie mit dem Ziel eines verbesserten Schutzes für Versicherte. Sie löst damit Versicherungsvermittlungsrichtlinie 2 (IMD 2) ab. Im Gegensatz zu ihren Vorgängern schafft die IDD gleiche Bedingungen für Makler, Vertreter und Versicherer. Kunden profitieren vor allem von mehr Transparenz.

Die wichtigsten Änderungen

  • Transparenz in der Beratung:
    Neue Beratungs- und Informationspflichten gelten beispielsweise bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Um stets das Interesse des Kunden zu wahren, müssen Vermittler in Zukunft sogenannte  Geeignetheitsprüfungen durchführen. Sie prüfen also initiativ und laufend, ob das Produkt auch wirklich für die aktuelle Situation des Kunden geeignet ist. Verbunden ist dies auch mit der nun gesetzlich definierten jährlichen Informationspflicht, diese gilt insbesondere bei Anlageprodukten, zu Risiken bei Anlagestrategien, Warnhinweisen, Kosten und Gebühren.  Außerdem erhalten Kunden in Zukunft  zu jedem Produkt ein zusätzliches, vereinheitlichtes Informationsblatt, das kurz und knapp über Laufzeit, Vertragskonditionen sowie Art und Umfang der Versicherungsleistung informiert.
  • Qualifikation & Weiterbildungspflichten für Berater:
    Mit der neuen Richtlinie wird das Fortbildungsgebot um eine konkrete Stundenzahl präzisiert. Mindestens 15 Stunden im Jahr müssen sich Vermittler und ihre Mitarbeiter in Zukunft  weiterbilden. Darüber hinaus werden nun alle  Versicherungsvermittler auf ihre Qualifikationen hin geprüft. Die Tätigkeit von Vermittlern die als sogenannte „Laienvermittler“ Versicherungen als Beiprodukt verkaufen – beispielsweise in einem Reisebüro – wird gedeckelt.
  • Vergütung der Vermittler: 
    Bei der  Bezahlung wird unterschieden, ob es sich um eine Leistung eines Versicherungsvermittlers oder eines Versicherungsberaters handelt. Ein Versicherungsberater wird ausschließlich vom Kunden bezahlt und ist damit unabhängig vom Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsvermittler dagegen darf ausschließlich vom Versicherungsunternehmen bezahlt werden – mit Ausnahme einer Tätigkeit im Privatkundenbereich auf Honorarbasis.  Mit dieser Änderung wird eine deutliche Trennung zwischen reinen Beratungs- und reinen Vermittlungstätigkeiten geschaffen. Mischformen von Provisions- und Honorarbezahlungen sind nicht mehr möglich.

Was verändert sich konkret für Kunden von H&P?

Für Kunden von Hoesch & Partner verändert sich nicht viel, denn viele der geforderten Änderungen wurden bereits in der Vergangenheit umgesetzt. So sind Weiterbildungsmaßnahmen für all unsere Mitarbeiter (Berater und Backoffice) Teil unserer Unternehmens-DNA und werden weit über die geforderten 15 Stunden im Jahr realisiert. Auch die lückenlose Beratungsdokumentation war bei Hoesch & Partner bereits in der Vergangenheit gelebte Realität. Die geforderten Anpassungen in den Beratungsprozessen  stellen für unsere Consultants keine Herausforderungen dar und werden daher voraussichtlich kaum spürbare Veränderungen für die Kunden mit sich bringen. Einzelne Änderungen wird der Kunde vornehmlich in der erhöhten Frequenz der Dokumentation und in einer Vereinheitlichung von Produktinformationen bemerken.  Bei der Vergütung werden wir eine deutliche und transparente Trennung zwischen Honorar- und Provisionsleistungen sicherstellen.

Fazit

Auch wenn sich für die Kunden von Hoesch & Partner nicht viel ändern wird, versprechen wir uns – besonders mit Blick auf den gesamten Markt – eine deutliche Steigerung der Beratungsqualität im Sinne des Kunden. Was Grundlage einer vertrauensvollen Kunden- / Makler-Beziehung sein sollte, gilt nun übergreifend. Dies führt voraussichtlich zu einer Marktkonsolidierung, die die Reputation der Finanzbranche steigern wird. Damit werden auch überteuerte und unseriöse Versicherungsprodukte, wie Restschuldversicherungen, durch die nunmehr lückenlose Transparenz, der Vergangenheit angehören.

Die IDD ist daher für die Versicherungsbranche im Ganzen ein notwendiger und richtiger Schritt. Für die Zukunft besteht hier allerdings noch punktuell Ausbesserungspotential. Wir glauben beispielsweise, dass die Weiterbildungspflichten ausgeweitet werden sollten und zwar auf alle Bereiche der Wertschöpfungskette  – für das Consulting UND das Backoffice.

Ihr Michael Reeg

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