Ruhestandsplanung als persönliches Projektmanagement – die Zielgerade

17.11.20

Heute kommen wir nun zum vorerst letzten Teil Ihres persönlichen Projektes Ruhestandsplanung. Auf der Zielgeraden angekommen, stellt sich nun die Frage, welche Ansprechpartner sich für Ihre individuelle Ruhestandsplanung anbieten? Und wie werden diese eigentlich für eine so umfängliche Beratung bezahlt?

Der richtige Ansprechpartner

Beginnen wir mal mit den möglichen Ansprechpartnern. Da finden wir Banken, Finanzdienstleistungsorganisationen, Vermögensverwalter, Steuerberater, Rechtsanwälte, freie Finanzdienstleister, Rentenberater und natürlich auch Versicherungsmakler. Eine Ruhestandsplanung durchzuführen scheitert also ganz bestimmt nicht an der Tatsache, dass man keinen Berater finden kann. Laut Internet selbstverständlich alle qualifiziert.. Es ist eher die Vielzahl der Möglichkeiten, die eine finale Entscheidung erschwert. An dieser Stelle möchte ich gar nicht weiter auf die einzelnen „Berater-Optionen“ eingehen. Vielmehr ist es mir wichtig i herauszuarbeiten, was aus meiner persönlichen Sicht ganz wichtige Kriterien sind, die bei der Auswahl des richtigen Beraters beachtet werden sollten.

Aus meiner Erfahrung sollte der gewählte Berater mit einem ganzheitlichen Beratungsansatz in dieses Projekt einsteigen. Konkret bedeutet das, dass der Berater die persönliche Situation des Mandanten ausführlich analysieren muss, um daraus gemeinsam mit dem Mandanten  eine passende Planung  zu entwickeln. Damit das überhaupt funktioniert sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Generalist kommt vor Spezialist – der Berater muss den Blick für das Ganze haben und behalten. Dabei darf er sich nicht von seinen „Lieblingsthemen“ treiben lassen.
  • Zugang zu Spezialisten in Netzwerken und Kooperationen denn: bei steuerlichen oder rechtlichen Themen, bei der Gestaltung von Testamenten und Vollmachten sowie bei der Betrachtung von konkreten steuerlichen Effekten, ist ein Spezialist unverzichtbar. Und das nicht nur aufgrund des Know-How sondern auch aufgrund von berufsständischen Regelungen.
  • Organisation, Struktur, Transparenz, Klarheit und Wahrheit – durch die häufig große Zahl an Daten und Fakten in der Planung müssen diese Daten sorgfältig organisiert und strukturiert werden. Die Zusammenfassung und die daraus erwachsenen Entscheidungen müssen für den Mandanten transparent, eindeutig und wahrheitsgemäß dargestellt werden. Aus diesem Grund nutzen Ruhestandsplaner eine geeignete Software, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Friedrich Merz mag zwar eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel machen wollen, das wäre aus meiner Erfahrung für eine Ruhestandsplanung aber deutlich zu wenig Platz.
  • Offenheit und Transparenz bezüglich der Kosten der Beratungsdienstleistung

Wie kann die Dienstleistung bezahlt werden?

Die wesentliche Frage ist, wie die optimale Bezahlung für so eine Dienstleistung aussieht. Das setzt natürlich voraus, dass Sie es gerechtfertigt finden, das Finanz- oder Ruhestandsplanungen Geld kosten. Ich spreche das an dieser Stelle gerne provokant an, da viele Kunden immer noch denken, dass Finanzdienstleistungen kein Geld kosten.

Banken und Versicherungen haben für die meisten Ihrer Beratungen und Produktverkäufe in der Vergangenheit nie ein Honorar oder eine Gebühr verlangt). Es erfolgte nie eine separate Zahlung, für die unbedarften Kunden also eine „kostenlose“ Dienstleistung. Selbstverständlich wusste auch der Leichtgläubigste, dass die Banken und Versicherungen durch Provisionen oder Produktkosten Geld verdienen. Damit wurde die Beratung also bezahlt. Aufgrund der Intransparenz konnte man jedoch nie genau feststellen, was diese Beratung gekostet hat. Schlussfolgerung: Die Beratung war immer kostenlos und das Produkt hat den Ertrag für den Berater erbracht – Höhe ungewiss! Der Fokus lag auf dem Produkt und der Provision, nicht aber auf der individuellen Kundensituation.

Honorarberatung gibt Ihnen Planungssicherheit

Genau das ist der Grund, weshalb ich Ihnen im Rahmen des Projektes Ruhestandsplanung einzig und allein die Honorarberatung ans Herz legen möchte.. Warum? Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder zahlt der Mandant den Berater nach dem tatsächlichen Zeitaufwand (Kosten der Beratung = Anzahl der Stunden x Stundensatz) oder der Berater kann aufgrund des Erstgespräches den Aufwand kalkulieren und ein Pauschalhonorar vereinbaren. Diese Variante bietet den Mandaten eine eindeutige Kostenkalkulation, während eine Stundenabrechnung keine genaue Kostengröße zu Beratungsbeginn zulässt.

Der Vorteil der Honorarvereinbarung für den Kunden – er erhält eine unabhängige Beratung, die von einem Produktverkauf (im Hinterkopf des Beraters) losgelöst ist. Es geht in der Beratung um eine reine Analyse der Mandantensituation und der sich daraus ergebenden Deckungslücken. Die Entscheidung, wie diese Lücken und vor allem wer diese Lücken am Beratungsende mit Finanzprodukten schließt, bleibt bei dem Mandanten ist daher erst einmal sekundär.

Der Vorteil der Honorarberatung für den Berater – die Dienstleistung als solches wird bezahlt und ist somit eine in sich abgeschlossene Beratungsvereinbarung mit den Mandaten.  Am Ende der Beratung steht ein individuelles Analyseergebnis mit Hinweisen zu bestehenden Versorgungslücken… Jetzt kann der Mandant selbst entscheiden, ob er die Schließung der erkannten Lücken mit dem Berater fortführen oder sich nun an seine bisherigen Berater wenden  möchte.

Bitte achten Sie auf die wichtigsten Punkte

Der gewählte Ruhestandsplaner sollte mit sehr soliden und weit aufgestellten Grundkenntnissen ausgestattet sein. Eine gewisse fachliche Tiefe ist hier unerlässlich, jedoch sollte für die Spezialthemen ein Netzwerk von Fachleuten im Hintergrund vorhanden sein.

Transparenz ist sehr wichtig im Projekt Ruhestandsplanung. Das bedeutet einerseits, dass der Berater Transparenz in der Beratungsdurchführung und den Kosten haben muss, aber auch der Mandant muss dem Berater alle Einblicke in die persönlichen Ziele und die persönliche Finanzstruktur geben.  Hier ist ein hohes Maß an Vertrauen notwendig, damit ein valides Ergebnis für den Mandanten dargestellt werden kann.

Wie in jedem Projekt, müssen klare Ziele vereinbart werden, die überprüfbar sind. Daher ist eine verständliche Aufbereitung alles Unterlagen und eine persönliche Kommunikation unerlässlich. Neben dem Erstgespräch müssen wenigstens zwei Folgegespräche Teil der Beratungsstrecke sein – ein Zwischen – und ein Abschlussgespräch.

Mit dem Abschlussgespräch steht dann die „Route“ zu ihrem persönlichen Ruhestandsziel. „Try and Error“ findet ein Ende und Sie können zielgerichtet auf das Endergebnis zusteuern. Um im Bild der Landkarte zu bleiben: Manchmal kann man dabei Autobahnen nutzen, manchmal befindet man sich aber auch auf einer schmalen Landstraße, wo ein schnelles Vorankommen nicht möglich ist. Egal ob schnell oder langsam – wichtig ist, dass der Weg zum Ziel führt.

Ruhestandsplanung bei Hoesch & Partner

Wir führen die Ruhestandsplanung ausschließlich auf Honorarbasis über unsere Beratungsschwester Hoesch Consultants GmbH durch. Nach einem Erstgespräch, in dem ich mir einen Überblick über ihre persönliche Versorgungssituation mache, erhalten Sie eine Honorarkalkulation mit einem Pauschalhonorar. Damit haben Sie eine eindeutige Kalkulationsbasis auf der Sie entscheiden könne, ob Sie das Projekt Ruhestandsplanung mit uns eingehen möchten.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gute Entscheidungen und hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen geholfen haben. Sprechen Sie mich gerne an oder hinterlassen Sie auf der Seite eine Nachricht, wenn Sie Fragen haben oder Aspekte für Sie nicht verständlich waren.

Ich wünsche mir von Herzen, dass Sie Ihre persönlichen Ruhestandsziele erreichen und nach dem Berufsalltag so leben können, wie sie es geplant haben. In diesem Sinne!

Herzliche Grüße

Ihr Rainer Weber


Über den Autor Rainer Weber

Rainer Weber ist mit über 20 Dienstjahren Inventar bei Hoesch & Partner. Der Spezialist für Ruhestandsplanung ist Director Account Management für 50+ Kunden und hat als CFP (Certified Financial Planner) die ganzheitliche Finanzplanung seiner Clienten im Blick. Rainer ist Autor diverser Fachartikel und Dozent an der EBS Finanzakademie in Oestrich-Winkel. Für ihn steht der Mensch im Mittelpunkt und nicht dessen Finanzen. Als aktiver Christ denkt er daher auch sehr gerne über den Finanzdienstleistungs-Tellerrand hinaus und bezieht Entwicklungen in unserer Gesellschaft gerne in sein Tagesgeschäft ein.

Das könnte Sie auch interessieren