Diebstahl im Ausland – Was leistet die Hausratversicherung im Urlaub?

25.07.18

Der Urlaub ist geplant, doch ein wichtiges Detail fehlt: Die Vorbereitung auf den „Worst Case“!
Wenn wichtige Dokumente durch Diebstahl im Ausland verloren gehen, ist der Ärger groß. Die lang ersehnte Erholungszeit wird schnell zum Alptraum. Vorsicht ist daher besser als Nachsicht. Wir können Entwarnung geben, denn in vielen Fällen ist die Hausratversicherung die erste Möglichkeit, entstandenen Schaden erstattet zu bekommen. Was ist also zu beachten?

Vor dem Urlaub: Prävention!

Wer seine Ausweispapiere, Geld- und Kreditkarten und Flugtickets bereits vor dem Urlaub kopiert und sie getrennt aufbewahrt, ist im Falle des Diebstahls vorbereitet und Ersatzdokumente sind leichter organisiert. Machen Sie bereits vor dem Urlaub Bilder von sich mit den wertvollen Gegenständen wie Uhren oder teuren Kleidungsstücken, die Sie in den Urlaub mitnehmen. Sie sind immer gut beraten, wenn Sie visuell belegen können ist, was in ihrem Besitz ist, wenn es zum „Worst Case“ kommt. Das hilft auch Ihrem Versicherungsmakler, wenn er für Sie die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen soll.

Bereits die Art der Versicherung ist allerdings für die Regulierung ausschlaggebend: Die Hausratversicherung enthält seit 1992 in der Regel eine Außenversicherung und greift bei Raub oder Einbruch. Während des Urlaubs sind Hab und Gut, wie Laptop oder die Lieblingsjacke, im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung durch eine bestehende und gedeckte Police versichert. Wichtig ist hier zu wissen: Die Hausratversicherung greift nur dann, wenn Sie durch Androhung oder Einsatz von Gewalt ausgeraubt werden. War der Hütchenspieler zu verlockend und Ihnen fehlt nun die Uhr oder ein Ring, so ist dies kein Fall für die Versicherung. Können Sie allerdings Gewaltspuren im Schadensfall nachweisen, beläuft sich die Erstattungsgrenze meist auf 20% der Versicherungssumme. Grundsätzlich gilt: „Keine Spuren, kein Versicherungsfall!“

Der Diebstahl im Ausland ist passiert: Schnell handeln!

Trotz größter Vorsicht hatten die Langfinger Erfolg? Jetzt heißt es: Schnell handeln!

Informieren Sie sofort die Polizei, die Hotelleitung und auch Ihren Versicherungsmakler zu Hause, sodass Sie das Unglück minimieren. Besonders der Kontakt zu Ihrem Versicherungsmakler kann Ihnen weiterhelfen, denn der erste Rat wird lauten: „Machen Sie Beweisfotos für spätere Rückfragen!“ Anschließend dokumentieren Sie mit einer Stehlgutliste, welche Gegenstände fehlen, oberstes Credo: Ehrlich bleiben! Diese Kombination sichert, dass bei eventuellen Rückfragen von Seiten der Versicherung klar definiert werden kann, was geraubt wurde. Zusätzlich ist zu beachten, dass auch die örtliche Polizei den Einbruch bestätigen muss. Bei erheblichen Schadensbeträgen stellen Sie so sicher, dass Augen und Ohren der Versicherer zufriedengestellt werden. Dieses Szenario erwartet Sie meist, wenn das Hotelzimmer durchwühlt oder die in die Ferienwohnung eingebrochen wurde.

Checkliste:

  1. Dokumente kopieren und Fotos der Reisegegenstände anfertigen
  2. Checken Sie die Leistungen Ihrer bestehenden Hausratspolice
  3. Die Hausratversicherung greift nur bei Raub oder Einbruch – „Keine Spuren, kein Versicherungsfall“
  4. Informieren Sie sofort die Behörden und Ihren Versicherungsmakler und dokumentieren Sie den Schaden
  5. Egal, ob Raub oder Diebstahl: Hoesch & Partner ist da!

Aber nun wurde die Geldbörse gestohlen und Ausweise oder Reisepässe sind weg? Der Gang zur Botschaft oder zum Konsulat wird unumgänglich sein, wenn Sie wieder in die Heimat möchten. Sie müssen den Urlaub nach Verlust der Dokumente nicht sofort abbrechen!

Fazit:

Wer vor seinem Urlaub bereits wichtige Dokumente kopiert und kleine Bargeldreserven versteckt, ist im Fall des Diebstahls vorbereitet und kann den Aufwand bei der Schadensregulierung in Grenzen halten. Darüber hinaus empfehlen wir, vor dem Urlaub den Versicherungsschutz zu überprüfen, in wie weit ihr Gepäck versichert ist.

Sie wurden bereits Opfer eines Diebstahls? Dann setzen Sie sich mit den Ansprechpartnern von Behörden, Reiseveranstalter, Banken und Versicherungen möglichst rasch in Verbindung. Vergessen Sie dabei Ihre Stehlgutliste nicht! Diese dokumentiert den Verlust und erleichtert im Nachgang die Kommunikation, damit Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen.

Tipp vom Experten:

Bevor Sie in den Urlaub fahren, halten Sie mit Ihrem Versicherungsmakler Rücksprache, welche Leistungen in Ihren Versicherungspolicen abgedeckt sind. Es gibt Versicherungspolicen, die durch Zusatzbeträge eine „All-risk“-Option ermöglichen, mit welcher Sie rundum geschützt sind. Machen Sie zudem Fotos von teuren Wertsachen vor dem Urlaub, damit der Besitzstand deutlich wird. Kommt es zum Raub, so ist es hilfreich mögliche Anschaffungsbelege nachweisen zu können, um den Schadenswert auch beziffern zu können.

Wenn Sie mit dem „Worst Case“ konfrontiert wurden, sind die Experten von Hoesch & Partner in allen Fällen für Sie da und unterstützen Sie. Damit Hoesch & Partner die Kommunikation mit ihrem Versicherer für Sie noch unkomplizierter gestalten kann, unser Tipp: Machen Sie präventiv Kopien und Fotos, um im Schadensfall belegbar handeln zu können. Wenn Sie Einbruchsspuren oder ähnliche Belege vorweisen können, greifen die Versicherungsleistungen im Rahmen Ihrer Hausratspolice. Weil Vorsicht noch immer besser ist als Nachsicht, bietet es sich an, mögliche Geldbeträge und Ersatzkreditkarten an getrennten Orten, zum Beispiel im Hoteltresor, aufzubewahren. Das Risiko alles im Urlaub zu verlieren wird so deutlich minimiert.

Ihr Michael Stürmer und Niels Sanders


Über den Autor Ihre Schadenstürmer (Michael und Patrick)

Michael Stürmer und Patrick Ammelburger (von links) sind: "Die Schadenstürmer". Claim Adjuster durch und durch, sind sie für viele Kunden der – im eigentlichen Sinne – Rettungsanker im Schadenfall. Ausgeprägtes Fingerspitzengefühl im Umgang mit betroffenen Kunden, tiefgreifendes Know-how bei der Schadenbewertung und Durchsetzungsfähigkeit beim Austausch mit involvierten Gesellschaften sind nur einige der notwendigen Eigenschaften und Voraussetzungen für diesen Job. Die ausgewiesenen Experten stehen immer auf der Seite ihrer Kunden und haben nicht selten so manches "Wunder" vollbracht.

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