Betriebliche Altersvorsorge
Weitere Versicherungen vom Versicherungsmakler
„Social Benefits sind ein gutes Hilfsmittel, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Mit Hoesch & Partner erhalten Sie strategischen Zugang zu Leistungen, die Ihre Unternehmenskultur aufwerten."
Individuell abgestimmte Marktanalyse Wir sondieren den Markt für Sie
Social Benefits sind ein gutes Hilfsmittel für Ihr Unternehmen, um sich als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu etablieren. Auch langjährige Mitarbeiter können Sie etwa durch die Bereitstellung einer betrieblichen Altersvorsorge, zu Höchstleistungen motivieren und an Ihre Marke binden. Das wirkt nachhaltiger als jede Lohnerhöhung und ist ein klarer Wettbewerbsvorteil im „War of Talents“. Hoesch & Partner unterstützt Sie bei der Auswahl der richtigen Social Benefits für Ihre Mitarbeitenden. Das steigert Ihr Arbeitgeber-Image deutlich und positioniert Sie nachhaltig im Wettbewerb um die klügsten Köpfe.
Das bieten wir Ihnen:
- Implementierung der optimalen betrieblichen Altersvorsorge zum erstklassigen Preis-Leistungs-Verhältnis
- Prüfung einer möglichen Deckungskapitalübertragung unabhängig vom Versicherer
- Ganzheitliche Beratung und Betreuung über alle Ebenen hinweg durch erfahrene und auf Firmenkunden spezialisierte Versicherungsexperten
- Platzierung fester Ansprechpartner nach dem „One face to the Customer“-Prinzip
- Auf den Kunden zugeschnittener Vertrags- und Kundenservice
Im Überblick Die wichtigsten Versicherungen
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Wussten Sie das jeder vierte Arbeitnehmer von einer Berufsunfähigkeit bedroht ist? Treffen kann es dabei jeden. Damit gehört die bBU zu den existenzsichernden Versicherungen und wird entsprechend eingestuft. Das solidarische Gruppenprinzip der bBU wird vom Bruttogehalt bezahlt und ist ein starker Hebel für Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnisse für Arbeitnehmende UND Arbeitgebende.
Das umfangreiche Portfolio von Hoesch & Partner bietet Ihnen stark rabattierte Gruppentarife. Dabei entfallen für Sie die sonst üblichen Gesundheitsfragen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die bAV steht bei Mitarbeitenden hoch im Kurs: Die beliebteste Sozialleistung bei Arbeitnehmern hebt Ihr Arbeitgeber-Image auf ein neues Level. Geringe Beiträge und hohe Steuer- und Sozialversicherungsfreibeträge sind ebenso selbstverständlich wie die Enthaftung des Arbeitgebenden durch beitragsorientierte Leistungszusagen (BOLZ). Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Instrument zur Fürsorge und Entlohnung von Ihrem Personal. Zusätzlich unterstreichen Sie als Arbeitgeber die Attraktivität eines Arbeitsplatzes in Ihrem Unternehmen sowie Ihr soziales Engagement und verstärken somit die Bindung von qualifizierten Mitarbeitenden an Ihr Unternehmen.
Mit unserem breiten Portfolio und Service Excellence steigern wir die Wertschätzung, reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand mittelfristig enorm und umschiffen für Sie alle Klippen. Unser auf Firmenkunden spezialisiertes Team steht Ihnen und Ihren Mitarbeitenden zur Seite – freundlich, kompetent und mit Ihrer Situation vertraut.
Betriebliche Krankenversicherung
Gerade Gesundheitsleistungen, die Mitarbeitende gegen Krankheitsrisiken absichern, genießen bei Arbeitnehmenden einen hohen Stellenwert. Und auch für Unternehmen ist das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge eine der wichtigsten Zusatzleistungen für Ihre Mitarbeitenden. Kein Wunder, das Ende 2021 bereits über 18.000 Unternehmen Ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung angeboten haben.
Beim Researching berücksichtigen wir selbstverständlich die Wünsche Ihrer Mitarbeitenden. Freie Krankenhaus- oder Arztwahl, Kostenübernahmen für Zahnersatz, Brillen oder Heilpraktikerleistungen – fordern Sie uns! Hoesch & Partner sondiert das für Ihre Mitarbeitenden optimale Produkt. Übrigens: Bei uns entfällt die sonst übliche und aufwendige Gesundheitsprüfung.
Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet
Wir sind Ihr Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter Beratung für Firmen- und Privatkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.
- Bilingual: Unsere Spezialisten beraten Sie gerne auch in englischer Sprache
- Individuell: Ihr persönlicher Vertragsservice, genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
- Ganzheitlich: Vom individuellen Konzept für Ihr Unternehmen bis zur persönlichen Mitarbeiterberatung
- Professionell: Beratung durch festangestellte Experten
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Service Excellence: Professionelle, kundenorientierte Zusammenarbeit
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One face to the Customer: Ein fester Ansprechpartner für Ihre optimale Betreuung
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Marktüberblick: Hervorragende Branchenkenntnisse und langjährige Beziehungen zu allen relevanten Marktplayern
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Know-how: Seit 1983 Erfahrung in der Beratung von zufriedenen Vorständen, Geschäftsführern und Ihren Mitarbeitenden
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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden
Sie fragen Wir antworten
Wie funktioniert die bAV?
In den meisten Fällen überweist der Arbeitgeber einen bestimmten Geldbetrag auf einen Vertrag zur Altersvorsorge. Wenn der Geldbetrag vom Einkommen des Arbeitnehmers umgewandelt wird, ist dieser Sparbeitrag steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei. Die Sparbeiträge können auch durch den Arbeitgeber finanziert werden. Diese wären für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzbar.
Ist die bAV Pflicht?
Seit 2002 hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch sein Bruttogehalt in eine bAV umzuwandeln. Bei Neuverträgen im Rahmen einer Direktversicherung, Pensionskasse/Pensionsfond müssen die Ersparnisse des Arbeitgebers seit 2019 an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Hierfür können pauschal 15 % Zuschuss in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers eingezahlt werden.
Welchen Vorteil bietet die bAV dem Arbeitgeber?
Die bAV bietet einem Arbeitgeber ganz verschiedene Vorteile, beispielsweise die Gewinnung, Bindung und Motivation der Mitarbeitenden. Des Weiteren bestehen, je nach Gestaltungsform, weniger Verwaltungsaufwand sowie optimale Konditionen bei Gruppenverträgen. Es kommt also auf die Prioritäten des Arbeitgebers an, welche Vorteile überwiegen.
Welchen Vorteil bietet die bAV dem Arbeitnehmer?
Der Arbeitnehmer erhält die Chance eine staatlich geförderte Zusatzrente aufzubauen. Auf die Sparbeiträge werden in der Ansparphase weder Steuern noch Sozialabgaben (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) entrichtet. Durch die steuer- und sozialversicherungsfreie Ansparung kann man bei gleicher Nettoinvestition mehr Geld ansparen, als es bei einer privaten Altersvorsorge der Fall ist. Grundsätzlich wird zudem ein Arbeitgeberzuschuss bezahlt.
Was versteht man unter Entgeltumwandlung?
Gemäß § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgeltes für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich also um eine spezifische, staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland.
Wie wird die bAV versteuert?
Grundsätzlich ist die Rente, die aus der betrieblichen Altersvorsorge gezahlt wird, steuerpflichtig. Der individuelle Steuersatz des Sparers im Alter bestimmt jedoch die Höhe der Steuern.
Bei einer monatlichen Rente von 200 € aus der bAV beispielsweise, wird das zu versteuernde Jahreseinkommen um 2400 € (12 x 200 €) erhöht.
Welchen Betrag kann man maximal monatlich umwandeln?
Monatlich können 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung steuer – und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden (Stand 2020: 276,00 €). Weitere 4% sind nur steuerfrei (Stand 2020: 552,00 €).
Wir die bAV auch als Kapitalzahlung ausgeschüttet?
Wird die Auszahlung rechtzeitig vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt, kann anstelle einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalzahlung erfolgen. Auch Rentenansprüche von bezugsberechtigten Hinterbliebenen können kapitalisiert werden, wenn dies vor Auszahlung der ersten Rente beantragt wird.
Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Übertragung der Versorgung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder beitragspflichtig) fortzuführen.
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