D&O-Versicherung
Haftpflicht-Beratung vom Versicherungsmakler
„Fehler sind menschlich. Besonders wer viele Entscheidungen treffen muss, ist in erhöhtem Maße gefährdet. Für Unternehmen ist die Absicherung Ihrer wichtigsten Entscheider daher unverzichtbar geworden.“
Branchenspezifische D&O-Versicherung vom Experten Branchenspezifische D&O-Versicherung vom Experten
Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Platzierung Ihrer D&O-Versicherungspolice. Dabei profitieren Sie von unserem über Jahre entwickelten D&O-Konzept und der Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten. Gemeinsam gewährleisten wir Ihnen die neutrale Prüfung und Gestaltung Ihrer D&O-Versicherung sowie eine rechtsverbindliche Auskunft zur Haftung und Deckung. Unser Konzept filtert unberechtigte Ansprüche bereits im Vorfeld heraus. Branchenspezifische Besonderheiten sind von Beginn an Gegenstand unserer Risikoerfassung und werden konzeptionell berücksichtigt.
Unsere Experten beraten Sie umfassend:
- Analyse und objektive Bewertung der Risikosituation mit Branchen-Know-how
- Analyse auf Basis der Situation und im Austausch mit dem haftenden Organ
- Unabhängige Analyse bestehender Deckungen (Werthaltigkeit)
- Anwaltlich geprüfte Formulierungen
- Konzentriert auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Organe
- Prüfung der Verschaffensklausel auf Wunsch
Der unabhängige Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet
Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter und unabhängiger Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.
- Expertise: High-Level Consulting durch festangestellte Experten mit Branchen-Know-how
- Branchenspezifisch: Anwaltlich geprüfte D&O-Versicherungskonzepte für viele Branchen
- Bedarfsgerecht: Auf die Organe zugeschnittene Deckungskonzepte richten sich unmittelbar an die Entscheider
- Ganzheitlich & Persönlich: Maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen
- Service Excellence: Inhouse-Schadenservice und professionelle kundenorientierte Bearbeitung
- One face to the Customer: Ein fester Ansprechpartner für die optimale Betreuung
- Transparenz: Individueller und transparenter Research Prozess
- Know-how: Seit 1983 Erfahrung und exzellente Beziehungen zu allen relevanten Marktteilnehmern
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Was ist eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung (englische Abkürzung für Directors & Officers, zu Deutsch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung), schützt Manager, Geschäftsführer, Aufsichts- und Leitungsorgane und deren Privatvermögen vor Ansprüchen auf Schadenersatz.
Denn diese und andere Organträger unterliegen der gesetzlichen Haftung zur Sorgfaltspflicht gemäß Par. 246 HGB und damit einer verschärften Rechtslage. Und diese hat sich in jüngster Vergangenheit drastisch verschärft, wobei das persönliche Verschulden des Managers eine untergeordnete Rolle spielt.
Damit ist die D&O-Versicherung eine Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und wird auch als Managerhaftpflicht-Versicherung bezeichnet.
In welchen Fällen leistet eine D&O-Versicherung?
Mit einer D&O-Versicherung werden Ansprüche aus einer möglichen Pflichtverletzung eines Organs und einem hieraus resultierendem Vermögensschaden abgedeckt.
Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und deckt die Abwehrkosten, die dabei entstehen, ab. Die D&O-Versicherung schützt das Organ und übernimmt dessen Verteidigung im Falle eines unbegründeten Anspruchs bzw. die Befriedung eines begründeten Anspruchs.
Bei den Fällen, in denen eine Managerhaftpflicht zum Tragen kommt, geht es zumeist nicht um hochgradiges Versagen eines Managers oder gar um kriminelle Energie. Vielmehr stehen Projekte und Tätigkeiten im Mittelpunkt, die nicht optimal gelaufen sind oder in deren Rahmen Fehler gemacht wurden.
Beispiele für Haftungsszenarien:
- Der CFO muss einräumen, dass aufgrund ungenauer Terminüberwachung in Summe ausstehende Forderungen im sechsstelligen Bereich verjährt und damit für das Unternehmen unwiederbringlich verloren sind.
- Ein ehemaliger Mitarbeiter klagt gegen seine Entlassung und bekommt Recht. Wegen einer nicht formgerechten Kündigung muss eine hohe Abfindung gezahlt werden.
- Ein Lagermitarbeiter entwendet über Jahre regelmäßig kleinere Mengen. Auch bei der jährlichen Inventur, die allerdings nur sehr oberflächlich durchgeführt wird, fällt nichts auf. Über die Jahre entsteht ein Millionenschaden. Als der Mitarbeiter doch auffliegt, wird der Geschäftsführer in Regress genommen.
Was sind die wichtigsten Vorteile einer D&O-Versicherung?
- Schutz des Privatvermögens: Leitende Positionen sind dem Risiko von Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen ausgesetzt. Sie haften dafür persönlich mit dem gesamten Privatvermögen. Die private Existenz kann also schnell gefährdet sein, zumal es nicht selten um Millionenforderungen geht.
- Gesamtschuldnerische Haftung: Die D&O-Versicherung schützt Manager im Sinne ihrer Haftung für die Fehler ihrer Geschäftsleitungs-Mitglieder.
- Förderung der Entscheidungsfreude: Dank einer D&O-Versicherung kann die Verantwortung bei wichtigen Entscheidungen leichter getragen werden, da die Last um die Gefährdung des Privatvermögens entfällt.
- Haftung im Innen- wie im Außenverhältnis: Die D&O-Versicherung greift nicht nur bei Ansprüchen, die ein Unternehmen gegen das eigene Management bei Streitigkeiten im Innenverhältnis geltend macht. Auch Außenansprüche seitens Vertragspartnern, Wettbewerbern oder Behörden sind abgedeckt.
- Schutz des Unternehmens: Eine D&O-Versicherung schützt die Bilanzen vor Vermögensschäden und den Fortbestand des Unternehmens. Zusätzlich werden Marken und Image nicht gefährdet, etwa durch Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse mit großem öffentlichem Interesse und negativer Berichterstattung.
- Qualitätsmerkmal: Die Versicherung für Manager gilt als Qualitätsmerkmal gegenüber Investoren und Kreditgebern.
- Umfassende Absicherung durch Versicherungsschutz: Eine Risikominimierung ist durch einen Versicherungsschutz in Form einer Managerhaftpflicht/D&O, Strafrechtsschutz und einer Vertrauensschadenversicherung möglich.
Welche Branchenkonzepte bietet Hoesch & Partner an?
Wir bieten Versicherungskonzepte für viele Branchen an, darunter:
- Retail / E-Commerce
- Real Estate
- Produzenten
- Banking und Finance
- Kammerberufe
- Profisport Vereine
Für wen eignet sich die D&O-Versicherung?
Eine Managerhaftpflichtversicherung ist – beispielsweise – für folgende Zielgruppen geeignet:
- Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführung und Aufsicht, z.B. Vorstände von Aktiengesellschaften, GmbH-Geschäftsführer, Verwaltungsbeiräte oder Aufsichtsräte
- Managertätigkeiten in Organisationen wie Verbänden, Vereinen oder gemeinnützigen Institutionen
- Sparkassenvorstände und Leiter von Körperschaften im öffentlichen Recht
- Allgemein leitende Tätigkeiten in Bereichen mit überdurchschnittlich hohem Gefahrenpotenzial wie Strategie, Betriebsorganisation und Finanzen
Was kostet die D&O-Versicherung?
Für die individuelle Konzeption einer D&O-Versicherung werden viele Informationen benötigt, um einen optimalen Versicherungsschutz zu garantieren. Die Basis ist die Erarbeitung eines umfangreichen Kriterienkataloges. Analysiert werden unternehmensspezifische Daten, beispielsweise:
- Finanzkennziffern wie Umsatz
- Anzahl der Mitarbeiter
- Kundenstruktur
- Details zum Produkt bzw. Dienstleistungsangebot
- Branche
Die daraus erstellte umfangreiche Analyse ermittelt den Versicherungsbedarf und die notwendige Versicherungssumme individuell. Dabei helfen über viele Jahre verfeinerte branchenspezifische Versicherungskonzepte, die unseren Experten bei Bedarf zur Verfügung stehen. Pauschale Aussagen zu Kosten oder Selbstbehalten werden somit nicht getroffen.
Wie verhält sich die Haftungssituation für Vorstände, Geschäftsführer und andere leitende Organe in Deutschland?
In Deutschland hat sich die Haftungssituation für Vorstände, Geschäftsführer und andere Organe in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Sinnbildlich dafür steht die Aussage eines Staatsanwalts: „Jeder, der mehr als das Dreifache meines Gehaltes verdient, ist verdächtig. Soviel kann die Arbeit gar nicht Wert sein.“
Dabei regelt §43 GmbHG die Haftung des Geschäftsführers:
- Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
- Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
Trotzdem bleibt die Frage: Was ist Sorgfalt? Und wer definiert was Sorgfalt bedeutet? Einhaltung des Gesetzes? Treu und Glauben? Gesunder Menschenverstand? Fakt ist - und das widerspricht dem Geist unseres Rechtssystems - der Richter entscheidet und definiert, was die Sorgfaltspflicht z.B. für den Geschäftsführer bedeutet und wann er sie verletzt hat! Das bedeutet de facto, dass die Entscheidungen der Gerichte Gesetzescharakter haben.
Noch schwieriger ist die Untreue im Sinne von §266 StGB:
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Und alle dem wird in der Praxis der Unternehmensführung kaum Rechnung getragen. Die großen Konzerne machen Compliance: So hat Siemens z.B. 700 Mitarbeiter nur dafür. Insgesamt kümmern sich aber weniger als zwei Prozent der Unternehmen „sorgfältig“ um das Thema Compliance. Es herrscht vielfach Unwissen oder pure Ignoranz nach dem Motto: „Bei mir im Unternehmen wird und kann sowas sowieso nicht passieren.“
Dann gibt es da noch einige Falschannahmen, die unter den Betroffenen grassieren. Ein Beispiel:
Annahme: Mehrheitsgesellschafter sind bei Innenhaftung nicht involviert.
Richtig: Auch 10%ige Mitgesellschafter können den Gesellschafter-Geschäftsführer verklagen.
Die gute Nachricht: Durch einen adäquaten Versicherungsschutz kann das Risiko sinnvoll gemanagt werden.
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