D&O-Versicherung

Haftpflicht-Beratung vom Versicherungs­makler

„Fehler sind mensch­lich. Beson­ders wer viele Ent­schei­dungen treffen muss, ist in erhöh­tem Maße ge­fährdet. Für Unter­neh­men ist die Ab­sich­erung Ihrer wich­tig­sten Ent­scheider daher un­ver­zicht­bar ge­worden.“

Hans-Jörg Niessen Bereichsleiter

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Branchenspezifische D&O-Versicherung vom Experten Branchen­spezi­fische D&O-­Versiche­rung vom Ex­perten

Wir bieten Ihnen eine maß­ge­schnei­derte Plat­zie­rung Ihrer D&O-Versiche­rungs­police. Dabei profi­tieren Sie von unserem über Jahre ent­wick­elten D&O-­Konzept und der Zu­sammen­arbeit mit spe­ziali­sierten Rechts­an­wälten. Gemeinsam ge­währ­leisten wir Ihnen die neu­trale Prü­fung und Ge­stal­tung Ihrer D&O-­Ver­siche­rung sowie eine rechts­ver­bindliche Aus­kunft zur Haf­tung und Deck­ung. Unser Kon­zept filtert un­berech­tigte An­sprüche bereits im Vor­feld heraus. Bran­chen­spezi­fische Be­sonder­heiten sind von Be­ginn an Gegen­stand unserer Risiko­er­fassung und werden kon­zep­tionell be­rück­sichtigt.

Unsere Ex­per­ten be­raten Sie um­fassend:

  • Analyse und objek­tive Be­wer­tung der Risiko­situa­tion mit Bran­chen-­Know-­how
  • Analyse auf Basis der Situa­tion und im Aus­tausch mit dem haf­ten­den Or­gan
  • Unab­hän­gige Ana­lyse be­stehen­der De­ckun­gen (Wert­haltig­keit)
  • Anwalt­lich geprüfte For­mulie­rungen
  • Konzen­triert auf die tat­säch­lichen Bedürf­nisse der Or­gane
  • Prüfung der Ver­schaffens­klausel auf Wunsch

Der unab­hän­gige Berater mit dem Ser­vice-­Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unab­hän­giger Ver­siche­rungs­makler mit maß­geschnei­derter und un­ab­hän­giger Bera­tung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kun­den – in den Mittel­punkt.

  • Expertise: High-­Level Consul­ting durch fest­ange­stellte Ex­per­ten mit Bran­chen-­Know-­how
  • Branchen­spezi­fisch: Anwalt­lich ge­prüfte D&O-­Ver­siche­rungs­kon­zepte für viele Bran­chen
  • Bedarfs­gerecht: Auf die Organe zu­ge­schnit­tene Deck­ungs­kon­zepte richten sich un­mittel­bar an die Ent­scheider
  • Ganz­heitlich & Persön­lich: Maß­geschnei­derte Be­ratung nach Ihren Be­dürf­nissen
  • Service Excellence: In­house­-Schaden­service und profes­sio­nelle kun­den­orien­tierte Be­ar­beitung
  • One face to the Customer: Ein fester An­sprech­partner für die opti­male Be­treu­ung
  • Transparenz: Indi­vi­dueller und trans­paren­ter Re­search Pro­zess
  • Know-how: Seit 1983 Er­fah­rung und ex­zel­lente Be­zie­hungen zu allen rele­vanten Markt­teil­nehmern

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Katarina Jankovic

Katarina Jankovic

Hoesch & Partner Gmbh hat mir bei der Entscheidung und Vertragsschließung einer privaten Krankenversicherung beratend zur Seite gestanden. Dabei wurde ich von Matthias Heil betreut. Herr Heil war während seiner Arbeitszeit immer telefonisch zu erreichen und hat auch stehst sofort auf E-Mails geantwortet. Jegliche offene Fragen wurde von ihm kompetent und gut verständlich beantwortet. Seine Beratung erfolgte wertfrei gegenüber in Frage stehenden Versicherern. Alles in allem, kann ich Hoesch & und Partner und besonders Herrn Heil wärmstens weiterempfehlen.

09.09.2024
Madlena Doll

Madlena Doll

Ich habe mit der Firma Hoesch&Partner Kontakt aufgenommen, um eine BU-Versicherung abzuschließen. Ich wurde von Herrn Sarmad Khan sehr kompetent während des kompletten Vorgangs betreut. Er hat auf alle meine Fragen verständlich geantwortet und war immer schnell erreichbar. Ich hatte einige Baustellen in der Patientenakte, die weitere Unterlagen der Ärtz*innen einforderten und er half mir bei allen Belangen und gab mir Empfehlungen zur Vorgehensweise. Ich konnte so erfolgreich einen Vertrag abschließen und bin sehr froh, dass ich auch in Zukunft einen Ansprechpartner haben werde für alle Belange mit der Versicherung. Definitiv eine Weiterempfehlung! Was ich außerdem noch hervorheben möchte, ich wurde ausschließlich zu den von mir gewünschten Versicherungen beraten und mit keinem Wort kamen Empfehlungen zu weiteren Versicherungen, was ich sehr angenehm empfand, weil ich niemals das Gefühl hatte, mir würde auf Biegen und Brechen etwas verkauft werden wollen. Herzlichen Dank nochmal an dieser Stelle!

30.09.2024
Martin Pergola

Martin Pergola

Ich bin absolut begeistert von der Beratung durch Herrn Khan von Hoesch & Partner zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Herr Khan hat mich mit seiner herausragenden Kompetenz und Freundlichkeit überzeugt. Er war stets zuverlässig und hat sich viel Zeit genommen, um all meine Fragen zu beantworten und mir die besten Optionen aufzuzeigen. Ich fühle mich nun optimal abgesichert und kann Herrn Khan uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die erstklassige Beratung!

28.05.2024

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Was ist eine D&O-­Versiche­rung?

Eine D&O-­Ver­siche­rung (eng­lische Ab­kür­zung für Direc­tors & Offi­cers, zu Deutsch Organ- oder Man­ager-­Haft­pflicht­versiche­rung), schützt Manager, Geschäfts­führer, Aufsichts- und Lei­tungs­organe und deren Privat­ver­mögen vor An­sprüchen auf Schaden­ersatz.

Denn diese und andere Organ­träger unter­liegen der gesetz­lichen Haf­tung zur Sorg­falts­pflicht gemäß Par. 246 HGB und damit einer verschärf­ten Rechts­lage. Und diese hat sich in jüngster Ver­gangen­heit dras­tisch ver­schärft, wobei das persön­liche Ver­schul­den des Managers eine unter­ge­ordnete Rolle spielt.

Damit ist die D&O-­Ver­siche­rung eine Form der Ver­mögens­schaden-­Haft­pflicht­ver­siche­rung und wird auch als Manager­haft­pflicht-­Ver­siche­rung be­zeich­net.

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Mit einer D&O-­Versiche­rung werden An­sprüche aus einer mög­lichen Pflicht­ver­letzung eines Organs und einem hie­raus resultie­ren­dem Ver­mögens­schaden ab­ge­deckt.

Die D&O-­Ver­siche­rung über­nimmt die Abwehr von un­berech­tigten An­sprüchen und deckt die Ab­wehr­kosten, die dabei ent­stehen, ab. Die D&O-­Ver­siche­rung schützt das Organ und über­nimmt dessen Ver­tei­digung im Falle eines un­be­gründeten An­spruchs bzw. die Be­frie­dung eines be­grün­deten An­spruchs.

Bei den Fällen, in denen eine Manager­haft­pflicht zum Tragen kommt, geht es zumeist nicht um hoch­gradiges Ver­sagen eines Managers oder gar um krimi­nelle Energie. Viel­mehr stehen Pro­jekte und Tätig­keiten im Mittel­punkt, die nicht optimal ge­laufen sind oder in deren Rah­men Fehler ge­macht wurden.

Beispiele für Haftungs­sze­narien:

  • Der CFO muss ein­räumen, dass auf­grund un­genauer Termin­über­wachung in Sum­me aus­stehende Forde­rungen im sechs­stelligen Be­reich ver­jährt und damit für das Unter­neh­men un­wieder­bring­lich ver­loren sind.
  • Ein ehe­maliger Mit­arbeiter klagt gegen seine Ent­lassung und be­kommt Recht. Wegen einer nicht form­gerechten Kün­digung muss eine hohe Ab­findung ge­zahlt werden.
  • Ein Lager­mit­arbeiter ent­wendet über Jahre regel­mäßig klei­nere Men­gen. Auch bei der jähr­lichen Inventur, die aller­dings nur sehr ober­fläch­lich durch­geführt wird, fällt nichts auf. Über die Jahre ent­steht ein Millionen­schaden. Als der Mit­arbeiter doch auf­fliegt, wird der Ge­schäfts­führer in Re­gress ge­nommen.

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  1. Schutz des Privat­ver­mögens: Leitende Posi­tionen sind dem Risiko von Fehl­ent­schei­dungen und Pflicht­ver­letz­ungen aus­ge­setzt. Sie haften dafür per­sönlich mit dem ge­sam­ten Privat­ver­mögen. Die private Exis­tenz kann also schnell ge­fährdet sein, zumal es nicht sel­ten um Millionen­forde­rungen geht.
  2. Gesamt­schuldne­rische Haf­tung: Die D&O-­Ver­siche­rung schützt Manager im Sinne ihrer Haf­tung für die Fehler ihrer Ge­schäfts­leitungs-­Mit­glieder.
  3. Förde­rung der Ent­schei­dungs­freude: Dank einer D&O-­Ver­siche­rung kann die Ver­ant­wortung bei wichtigen Ent­schei­dungen leichter ge­tragen werden, da die Last um die Ge­fähr­dung des Privat­vermö­gens entfällt.
  4. Haftung im Innen- wie im Außen­ver­hältnis: Die D&O-­Ver­siche­rung greift nicht nur bei An­sprüchen, die ein Unter­neh­men gegen das eigene Manage­ment bei Streitig­keiten im Innen­ver­hältnis geltend macht. Auch Außen­an­sprüche seitens Vertrags­partnern, Wett­bewerbern oder Be­hörden sind ab­gedeckt.
  5. Schutz des Unter­neh­mens: Eine D&O-­Ver­siche­rung schützt die Bilan­zen vor Ver­mögens­schäden und den Fort­bestand des Unter­neh­mens. Zu­sätz­lich werden Marken und Image nicht gefährdet, etwa durch Ver­mei­dung lang­wieriger Gerichts­pro­zesse mit großem öffent­lichem Inte­resse und nega­tiver Bericht­er­stattung.
  6. Qualitätsmerkmal: Die Ver­siche­rung für Manager gilt als Qualitäts­merkmal gegen­über Inves­toren und Kredit­gebern.
  7. Umfassende Ab­siche­rung durch Ver­sicherungs­schutz: Eine Risiko­mini­mierung ist durch einen Ver­sicherungs­schutz in Form einer Manager­haft­pflicht/­D&O, Straf­rechts­schutz und einer Ver­trauens­schaden­ver­sicherung möglich.

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Wir bieten Ver­sicherungs­konzepte für viele Branchen an, da­runter:

  • Retail / E-Commerce
  • Real Estate
  • Produzenten
  • Banking und Finance
  • Kammerberufe
  • Profisport Vereine

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Eine Manager­haft­pflicht­ver­sicherung ist – bei­spiels­weise – für folgende Ziel­gruppen ge­eignet:

  • Mit­glieder von Organen juris­tischer Per­sonen in Geschäfts­füh­rung und Auf­sicht, z.B. Vor­stände von Aktien­gesell­schaften, GmbH-­Geschäfts­führer, Ver­waltungs­bei­räte oder Auf­sichts­räte
  • Manager­tätig­keiten in Orga­nisation­en wie Ver­bänden, Ver­einen oder gemein­nützigen Insti­tu­tionen
  • Sparkassen­vor­stände und Leiter von Körper­schaften im öffent­lichen Recht
  • Allgemein leitende Tätig­keiten in Be­rei­chen mit über­durch­schnitt­lich hohem Gefahren­poten­zial wie Stra­tegie, Betriebs­orga­nisation und Finan­zen

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Für die indivi­duelle Konzep­tion einer D&O-­Ver­siche­rung werden viele Infor­ma­tionen be­nötigt, um einen opti­malen Ver­siche­rungs­schutz zu garan­tieren. Die Basis ist die Er­ar­beitung eines umfang­reichen Kriterien­kataloges. Analy­siert werden unter­nehmens­spezi­fische Daten, bei­spiels­weise:

  • Finanz­kenn­ziffern wie Um­satz
  • Anzahl der Mit­arbeiter
  • Kunden­struktur
  • Details zum Produkt bzw. Dienst­leistungs­angebot
  • Branche

Die daraus erstellte umfang­reiche Analyse ermittelt den Ver­sicherungs­bedarf und die not­wendige Ver­sicherungs­summe individuell. Dabei helfen über viele Jahre ver­fein­erte branchen­spezi­fische Ver­sicherungs­konzepte, die unseren Ex­perten bei Bedarf zur Ver­fügung stehen. Pau­schale Aus­sagen zu Kosten oder Selbst­behalten werden somit nicht getroffen.

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In Deutsch­land hat sich die Haftungs­situation für Vor­stände, Ge­schäfts­führer und andere Organe in den letz­ten Jahren drama­tisch ver­schärft. Sinn­bild­lich dafür steht die Aus­sage eines Staats­an­walts: „Jeder, der mehr als das Drei­fache meines Ge­haltes ver­dient, ist ver­däch­tig. Soviel kann die Arbeit gar nicht Wert sein.“

Dabei regelt §43 GmbHG die Haf­tung des Ge­schäfts­führers:

  1. Die Geschäfts­führer haben in den An­gelegen­heiten der Gesell­schaft die Sorg­falt eines ordent­lichen Geschäfts­mannes an­zu­wenden.
  2. Geschäfts­führer, welche ihre Ob­liegen­heiten ver­letzen, haften der Ge­sell­schaft soli­darisch für den ent­stan­denen Schaden.

Trotz­dem bleibt die Frage: Was ist Sorg­falt? Und wer definiert was Sorg­falt be­deutet? Ein­hal­tung des Ge­setzes? Treu und Glau­ben? Gesun­der Menschen­ver­stand? Fakt ist - und das wider­spricht dem Geist unse­res Rechts­sys­tems - der Richter ent­schei­det und defi­niert, was die Sorg­falts­pflicht z.B. für den Ge­schäfts­führer be­deutet und wann er sie ver­letzt hat! Das bedeutet de facto, dass die Ent­schei­dungen der Ge­richte Ge­setzes­charakter haben.

Noch schwie­riger ist die Un­treue im Sinne von §266 StGB:

Wer die ihm durch Gesetz, behörd­lichen Auf­trag oder Rechts­geschäft ein­ge­räumte Befug­nis, über frem­des Ver­mögen zu ver­fügen oder einen an­deren zu ver­pflich­ten, miss­braucht oder die ihm kraft Ge­setzes, be­hörd­lichen Auf­trags, Rechts­ge­schäfts oder eines Treue­ver­hält­nisses ob­lie­gende Pflicht, fremde Ver­mögens­inte­ressen wahr­zu­nehmen, ver­letzt und da­durch dem, dessen Ver­mögens­inte­ressen er zu be­treuen hat, Nach­teil zu­fügt, wird mit einer Frei­heits­strafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geld­strafe be­straft.

Und alle dem wird in der Praxis der Unter­nehmens­füh­rung kaum Rech­nung ge­tragen. Die großen Kon­zerne machen Com­pliance: So hat Siemens z.B. 700 Mit­arbeiter nur dafür. Ins­gesamt kümmern sich aber weniger als zwei Prozent der Unter­nehmen „sorg­fältig“ um das Thema Com­pliance. Es herrscht viel­fach Un­wissen oder pure Ig­noranz nach dem Motto: „Bei mir im Unter­nehmen wird und kann sowas so­wieso nicht passie­ren.“

Dann gibt es da noch einige Falsch­an­nahmen, die unter den Be­trof­fenen grassieren. Ein Bei­spiel:

Annahme: Mehrheits­gesell­schafter sind bei Innen­haf­tung nicht in­vol­viert.

Richtig: Auch 10%ige Mit­gesell­schafter können den Gesell­schafter-­Geschäfts­führer ver­klagen.

Die gute Nach­richt: Durch einen adä­quaten Ver­sicherungs­schutz kann das Risiko sinn­voll ge­managt werden.

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