Bürohaftpflicht

Haftpflicht

„Unternehmer haften für Personen- und Sach­schäden inner­halb ihrer Räum­lich­keiten. Eine pass­genaue Büro­haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie vor be­rech­tigten und un­berech­tigten An­sprüchen."

Alexander Ebert Senior Berater

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Abdeckung unter­neh­merischer Risiken Wir sondieren den Markt für Sie

Unterneh­merische Tätig­keit ist immer mit Risiken ver­bunden. Der Schutz vor finan­ziellen An­sprüchen, die aus Personen- oder Sach­schäden resul­tieren, sollte für Betriebs­inhaber hohe Prio­rität haben. Die Büro­haft­pflicht­ver­sicherung über­nimmt die Prüfung der gestell­ten An­sprüche und zahlt berech­tigte Ent­schädi­gungen an den An­spruch­steller. Über­höhte oder unbe­gründete Forde­rungen hin­gegen werden durch die Ver­sicherungs­gesell­schaft ge­kürzt oder abge­lehnt. Der Ver­sicherungs­nehmer erhält somit zwei ver­schie­dene Leis­tungen durch eine Police. Zum einen werden finan­zielle Forde­rungen über­nommen. Zum anderen leistet der Ver­sicherer einen passiven Rechts­schutz und vertritt den Ver­sicherungs­nehmer sogar gericht­lich, wenn ein An­spruch­steller nicht mit der Regu­lierung eines Schaden­falls ein­ver­standen ist.
Die Büro­haft­pflicht bietet aber keine Deckung bei reinen Ver­mögens­schäden, die nicht durch einen Personen- oder Sach­schaden ent­standen sind. Wenn Sie dieses Risiko ver­sichern möchten, benö­tigen Sie zu­sätz­lich eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung (D&O).

Darauf achten wir:

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Katarina Jankovic

Katarina Jankovic

Hoesch & Partner Gmbh hat mir bei der Entscheidung und Vertragsschließung einer privaten Krankenversicherung beratend zur Seite gestanden. Dabei wurde ich von Matthias Heil betreut. Herr Heil war während seiner Arbeitszeit immer telefonisch zu erreichen und hat auch stehst sofort auf E-Mails geantwortet. Jegliche offene Fragen wurde von ihm kompetent und gut verständlich beantwortet. Seine Beratung erfolgte wertfrei gegenüber in Frage stehenden Versicherern. Alles in allem, kann ich Hoesch & und Partner und besonders Herrn Heil wärmstens weiterempfehlen.

09.09.2024
Martin Pergola

Martin Pergola

Ich bin absolut begeistert von der Beratung durch Herrn Khan von Hoesch & Partner zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Herr Khan hat mich mit seiner herausragenden Kompetenz und Freundlichkeit überzeugt. Er war stets zuverlässig und hat sich viel Zeit genommen, um all meine Fragen zu beantworten und mir die besten Optionen aufzuzeigen. Ich fühle mich nun optimal abgesichert und kann Herrn Khan uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die erstklassige Beratung!

28.05.2024
Christian T

Christian T

Über die Finanztipp Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung bin ich auf Hoesch & Partner aufmerksam geworden und hatte dort mehrere Beratungsgespräche bei Herrn Salia. Der komplette Prozess bis hin zum Abschluss der BU war sehr überzeugend. Herr Salia hat eine sehr freundliche Art und konnte bei den vielen Fragen stehts kompetent Antworten. Ich kann Hoesch & Partner sowie Herrn Salia uneingeschränkt weiterempfehlen

07.10.2024

Sie fragen Wir antworten

Welche Schäden deckt eine Büro­haft­pflicht­ver­siche­rung ab?

Die Bürohaft­pflicht umfasst den Schutz vor An­sprüchen, die durch Personen- oder Sach­schäden an den Be­triebs­in­haber ge­stellt werden. Ver­mögens­schäden sind nicht mit­ver­sichert, für diese muss eine zu­sätz­liche Berufs- oder Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­schlossen werden. Mög­liche Schaden­fälle gibt es viele.

Betriebs­inhaber haften für alle Schäden, die Kunden oder Man­danten im Büro ver­ur­sachen. Wenn ein Kunde über ein schlecht ver­legtes Kabel stol­pert und sich dabei verletzt, kann die Schaden­höhe schnell in den fünf­stel­ligen Be­reich schnellen. Das­selbe gilt für Passan­ten, die im Winter auf­grund von Glätte vor dem Büro aus­rutschen. In der Regel wird auch für einen solchen Scha­den der Be­triebs­in­haber haft­bar ge­macht.

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Kein Ver­sicherungs­schutz be­steht für Ver­mögens­schäden, die nicht aus einem Personen- oder Sach­schaden resul­tieren. Für diese muss eine sepa­rate Ver­siche­rung ab­ge­schlos­sen werden. Außer­dem ver­weigert der Ver­sicherer bei vor­sätz­lichen Taten die Leis­tung aus dem Ver­sicherungs­vertrag. Wer grob fahr­lässig einen Scha­den ver­ur­sacht, muss mit einer Kür­zung der Ent­schädi­gungs­leistung rechnen und einen Teil des Scha­dens aus eigener Tasche über­nehmen.

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Versichert sind der Betriebs­in­haber sowie alle an­ge­stellten Mit­arbeiter im Rahmen ihrer dienst­lichen Tätig­keit. Außer­dem wird das Betriebs­stätten­risiko ab­ge­sichert. Dieses um­fasst die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht (z.B. Streu­risiko) und eine Bau­herren­haft­pflicht­ver­sicherung für Bau­vor­haben bis zu einer be­stim­mten Ober­grenze.

Je nach Ver­siche­rungs­gesell­schaft lässt sich auch der Ge­brauch von nicht-­ver­sicherungs­pflich­tigen Kraft­fahr­zeugen ohne Bei­trags­zu­schlag mit­ver­sichern. In der Büro­haft­pflicht­ver­sicherung sind in der Regel auch immer das Umwelt­haft­pflicht­risiko und eine Inter­net­haft­pflicht mit­ver­sichert.

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Grund­sätz­lich besteht der Ver­sicherungs­schutz für die Haupt­nieder­lassung des Unter­neh­mens. Weitere Be­triebs­stätten können aber in den Ver­sicherungs­vertrag ein­be­zogen werden. Die Mitarbeiter sind in erster Linie während Ihrer Tätig­keiten in Deutsch­land ver­sichert, auf Wunsch ist aber auch eine Deckung für die Euro­päische Union möglich.

Für Dienst­reisen gilt in der Regel ein welt­weiter Ver­sicherungs­schutz ohne Zu­schläge. Normale betrieb­liche Tätig­keiten lassen sich aller­dings nur auf An­frage auch welt­weit ver­sichern. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie ein indi­viduelles Ange­bot be­nöti­gen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Wird das Unter­neh­men mit An­sprüchen kon­fron­tiert, sollten diese schnellst­mög­lich an den Ver­sicherer weiter­ge­leitet werden. Die Ver­sicherungs­gesell­schaft prüft dann den Schaden­fall und reguliert berech­tigte An­sprüche. Über­höhte oder unbe­rech­tigte Forde­rungen werden vom Ver­siche­rungs­unter­nehmen ab­ge­lehnt be­ziehungs­weise ge­kürzt.

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