Haftpflicht Bürohaftpflicht

„Unternehmer haften für Personen- und Sach­schäden inner­halb ihrer Räum­lich­keiten. Eine pass­genaue Büro­haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie vor be­rech­tigten und un­berech­tigten An­sprüchen."

Alexander Ebert Senior Berater

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Unterneh­merische Tätig­keit ist immer mit Risiken ver­bunden. Der Schutz vor finan­ziellen An­sprüchen, die aus Personen- oder Sach­schäden resul­tieren, sollte für Betriebs­inhaber hohe Prio­rität haben. Die Büro­haft­pflicht­ver­sicherung über­nimmt die Prüfung der gestell­ten An­sprüche und zahlt berech­tigte Ent­schädi­gungen an den An­spruch­steller. Über­höhte oder unbe­gründete Forde­rungen hin­gegen werden durch die Ver­sicherungs­gesell­schaft ge­kürzt oder abge­lehnt. Der Ver­sicherungs­nehmer erhält somit zwei ver­schie­dene Leis­tungen durch eine Police. Zum einen werden finan­zielle Forde­rungen über­nommen. Zum anderen leistet der Ver­sicherer einen passiven Rechts­schutz und vertritt den Ver­sicherungs­nehmer sogar gericht­lich, wenn ein An­spruch­steller nicht mit der Regu­lierung eines Schaden­falls ein­ver­standen ist.
Die Büro­haft­pflicht bietet aber keine Deckung bei reinen Ver­mögens­schäden, die nicht durch einen Personen- oder Sach­schaden ent­standen sind. Wenn Sie dieses Risiko ver­sichern möchten, benö­tigen Sie zu­sätz­lich eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung (D&O).

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Welche Schäden deckt eine Büro­haft­pflicht­ver­siche­rung ab?

Die Bürohaft­pflicht umfasst den Schutz vor An­sprüchen, die durch Personen- oder Sach­schäden an den Be­triebs­in­haber ge­stellt werden. Ver­mögens­schäden sind nicht mit­ver­sichert, für diese muss eine zu­sätz­liche Berufs- oder Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­schlossen werden. Mög­liche Schaden­fälle gibt es viele.

Betriebs­inhaber haften für alle Schäden, die Kunden oder Man­danten im Büro ver­ur­sachen. Wenn ein Kunde über ein schlecht ver­legtes Kabel stol­pert und sich dabei verletzt, kann die Schaden­höhe schnell in den fünf­stel­ligen Be­reich schnellen. Das­selbe gilt für Passan­ten, die im Winter auf­grund von Glätte vor dem Büro aus­rutschen. In der Regel wird auch für einen solchen Scha­den der Be­triebs­in­haber haft­bar ge­macht.

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Kein Ver­sicherungs­schutz be­steht für Ver­mögens­schäden, die nicht aus einem Personen- oder Sach­schaden resul­tieren. Für diese muss eine sepa­rate Ver­siche­rung ab­ge­schlos­sen werden. Außer­dem ver­weigert der Ver­sicherer bei vor­sätz­lichen Taten die Leis­tung aus dem Ver­sicherungs­vertrag. Wer grob fahr­lässig einen Scha­den ver­ur­sacht, muss mit einer Kür­zung der Ent­schädi­gungs­leistung rechnen und einen Teil des Scha­dens aus eigener Tasche über­nehmen.

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Versichert sind der Betriebs­in­haber sowie alle an­ge­stellten Mit­arbeiter im Rahmen ihrer dienst­lichen Tätig­keit. Außer­dem wird das Betriebs­stätten­risiko ab­ge­sichert. Dieses um­fasst die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht (z.B. Streu­risiko) und eine Bau­herren­haft­pflicht­ver­sicherung für Bau­vor­haben bis zu einer be­stim­mten Ober­grenze.

Je nach Ver­siche­rungs­gesell­schaft lässt sich auch der Ge­brauch von nicht-­ver­sicherungs­pflich­tigen Kraft­fahr­zeugen ohne Bei­trags­zu­schlag mit­ver­sichern. In der Büro­haft­pflicht­ver­sicherung sind in der Regel auch immer das Umwelt­haft­pflicht­risiko und eine Inter­net­haft­pflicht mit­ver­sichert.

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Grund­sätz­lich besteht der Ver­sicherungs­schutz für die Haupt­nieder­lassung des Unter­neh­mens. Weitere Be­triebs­stätten können aber in den Ver­sicherungs­vertrag ein­be­zogen werden. Die Mitarbeiter sind in erster Linie während Ihrer Tätig­keiten in Deutsch­land ver­sichert, auf Wunsch ist aber auch eine Deckung für die Euro­päische Union möglich.

Für Dienst­reisen gilt in der Regel ein welt­weiter Ver­sicherungs­schutz ohne Zu­schläge. Normale betrieb­liche Tätig­keiten lassen sich aller­dings nur auf An­frage auch welt­weit ver­sichern. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie ein indi­viduelles Ange­bot be­nöti­gen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Wird das Unter­neh­men mit An­sprüchen kon­fron­tiert, sollten diese schnellst­mög­lich an den Ver­sicherer weiter­ge­leitet werden. Die Ver­sicherungs­gesell­schaft prüft dann den Schaden­fall und reguliert berech­tigte An­sprüche. Über­höhte oder unbe­rech­tigte Forde­rungen werden vom Ver­siche­rungs­unter­nehmen ab­ge­lehnt be­ziehungs­weise ge­kürzt.

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