Bürohaftpflicht
Haftpflicht
„Unternehmer haften für Personen- und Sachschäden innerhalb ihrer Räumlichkeiten. Eine passgenaue Bürohaftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen."
Abdeckung unternehmerischer Risiken Wir sondieren den Markt für Sie
Unternehmerische Tätigkeit ist immer mit Risiken verbunden. Der Schutz vor finanziellen Ansprüchen, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren, sollte für Betriebsinhaber hohe Priorität haben. Die Bürohaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der gestellten Ansprüche und zahlt berechtigte Entschädigungen an den Anspruchsteller. Überhöhte oder unbegründete Forderungen hingegen werden durch die Versicherungsgesellschaft gekürzt oder abgelehnt. Der Versicherungsnehmer erhält somit zwei verschiedene Leistungen durch eine Police. Zum einen werden finanzielle Forderungen übernommen. Zum anderen leistet der Versicherer einen passiven Rechtsschutz und vertritt den Versicherungsnehmer sogar gerichtlich, wenn ein Anspruchsteller nicht mit der Regulierung eines Schadenfalls einverstanden ist.
Die Bürohaftpflicht bietet aber keine Deckung bei reinen Vermögensschäden, die nicht durch einen Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Wenn Sie dieses Risiko versichern möchten, benötigen Sie zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O).
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Welche Schäden deckt eine Bürohaftpflichtversicherung ab?
Die Bürohaftpflicht umfasst den Schutz vor Ansprüchen, die durch Personen- oder Sachschäden an den Betriebsinhaber gestellt werden. Vermögensschäden sind nicht mitversichert, für diese muss eine zusätzliche Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Mögliche Schadenfälle gibt es viele.
Betriebsinhaber haften für alle Schäden, die Kunden oder Mandanten im Büro verursachen. Wenn ein Kunde über ein schlecht verlegtes Kabel stolpert und sich dabei verletzt, kann die Schadenhöhe schnell in den fünfstelligen Bereich schnellen. Dasselbe gilt für Passanten, die im Winter aufgrund von Glätte vor dem Büro ausrutschen. In der Regel wird auch für einen solchen Schaden der Betriebsinhaber haftbar gemacht.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Für diese muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Außerdem verweigert der Versicherer bei vorsätzlichen Taten die Leistung aus dem Versicherungsvertrag. Wer grob fahrlässig einen Schaden verursacht, muss mit einer Kürzung der Entschädigungsleistung rechnen und einen Teil des Schadens aus eigener Tasche übernehmen.
Wer ist in der Bürohaftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind der Betriebsinhaber sowie alle angestellten Mitarbeiter im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit. Außerdem wird das Betriebsstättenrisiko abgesichert. Dieses umfasst die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (z.B. Streurisiko) und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Obergrenze.
Je nach Versicherungsgesellschaft lässt sich auch der Gebrauch von nicht-versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen ohne Beitragszuschlag mitversichern. In der Bürohaftpflichtversicherung sind in der Regel auch immer das Umwelthaftpflichtrisiko und eine Internethaftpflicht mitversichert.
Wo gilt die Bürohaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz für die Hauptniederlassung des Unternehmens. Weitere Betriebsstätten können aber in den Versicherungsvertrag einbezogen werden. Die Mitarbeiter sind in erster Linie während Ihrer Tätigkeiten in Deutschland versichert, auf Wunsch ist aber auch eine Deckung für die Europäische Union möglich.
Für Dienstreisen gilt in der Regel ein weltweiter Versicherungsschutz ohne Zuschläge. Normale betriebliche Tätigkeiten lassen sich allerdings nur auf Anfrage auch weltweit versichern. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie ein individuelles Angebot benötigen, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Was leistet die Bürohaftpflichtversicherung im Schadenfall?
Wird das Unternehmen mit Ansprüchen konfrontiert, sollten diese schnellstmöglich an den Versicherer weitergeleitet werden. Die Versicherungsgesellschaft prüft dann den Schadenfall und reguliert berechtigte Ansprüche. Überhöhte oder unberechtigte Forderungen werden vom Versicherungsunternehmen abgelehnt beziehungsweise gekürzt.
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