Haftpflicht-Beratung vom Versicherungs­makler Vermögens­schaden­haftpflicht

„Die Vermögens­schaden­haft­pflicht ist Ihr persön­licher "Fall­schirm" und schützt Sie vor dem freien Fall, wenn in der Be­ratung Ihrer Kunden un­be­ab­sichtigt etwas schief­geht."

Yvonne Kerpes Bereichsleiterin Firmenkunden

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Die Absiche­rung vor Schaden­ersatz­forde­rungen Wir ver­mitteln den opti­malen Vermögens­schaden­haft­pflicht­schutz für Sie und Ihre Firma

Fehler ge­hören zum Berufs­all­tag dazu und lassen sich nicht immer ver­meiden. Umso wich­tiger ist ein um­fas­sender Schutz um die Folgen ab­zu­mildern oder ab­zu­wenden, denn hohe Schaden­ersatz­an­sprüche Dritter (Ge­schä­digter) be­drohen Ihre Exis­tenz. Das Gleiche gilt für Ab­wehr­kosten um un­be­rechtigte An­sprüche ab­zu­wehren. Daher ist die Ver­mögens­schaden­haft­pflicht für alle be­raten­den Berufe ele­mentar wichtig, teils ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben und in jedem Fall die Pflicht­ver­sicherung Nummer eins.

Unsere Experten be­raten Sie um­fassend:

  • Er­arbei­tung einer um­fassen­den und dedi­zierten Risiko­be­wertung
  • Ver­mittlung des opti­malen Ver­sicherungs­schutzes zu fairen Kondi­tionen
  • Beratung zu Ein­fluss­grössen wie: Ver­siche­rungs­summe, Selbst­betei­ligung oder Haftungs­be­schrän­kungen
  • Bedarfs­analyse unter Berück­sich­tigung berufs­gruppen­spezi­fischer Be­sonder­heiten

§34c Nr. 4 Gewo August 2018: Neue Pflicht­ver­sicherung für Im­mobilien­makler und -ver­walter

Ab sofort sind auch Ver­walter von Miet­objek­ten, sowie Per­sonen und Unter­neh­men be­troffen die bis­lang laut Gewo aus­ge­nommen waren.

Nutzen Sie unsere Bera­tung und den Optimie­rungs­service für kleine und mittel­stän­dische Immo­bilien­makler und -ver­walter sowie Kunden und Interes­senten mit be­stehen­der Berufs- oder Vermö­gens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung!

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Der unab­hän­gige Berater mit dem Ser­vice-­Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr un­ab­hän­giger Ver­siche­rungs­makler mit maß­ge­schnei­derter und un­ab­hän­giger Bera­tung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Individuell: Pass­genaue Er­mit­tlung des ge­eig­neten Ver­siche­rungs­schutzes
  • Unabhängig: Be­ratung durch un­ab­hängige und fest­an­ge­stellte Ex­perten
  • Transparent: Indivi­dueller und trans­paren­ter Re­search Pro­zess unter Nennung der Aus­wahl­kriterien
  • Service Excellence: Inhouse-­Schaden­service und profes­sionelle kunden­orien­tierter Rundum-­Service
  • Ganz­heit­lich & Persön­lich: Die lang­jähr­ige Er­fah­rung Ihres An­sprech­partners und umfassende Markt­trans­parenz sichern Ihnen maß­ge­schnei­derte und optimale Lö­sungen
  • One face to the customer: Ein fester An­sprech­partner für Ihre opti­male Be­treu­ung
  • Markt­überblick: Her­vor­ragende Branchen­kennt­nisse und lang­jährige Be­zieh­ungen zu allen rele­vanten Ver­siche­rern
  • Know-how: Er­fah­rung seit 1983 und über 50.000 zufrie­dene Kunden

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Warum wird eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht be­nö­tigt?

Für unbe­ab­sich­tigte Be­ratungs­fehler, die bei Ihren Kun­den fi­nan­zielle Schä­den ver­ur­sachen, haften Sie in der Regel un­be­grenzt mit Ihrem Privat­ver­mögen. Dazu müs­sen Sie nicht einmal grob fahr­lässig han­deln. Eine Frist ver­säumt, ein Zu­lagen­an­trag ver­ges­sen, ein Gesetz­/eine Vor­schrift falsch inter­pre­tiert? Auch klei­ne Fehler kön­nen große fi­nan­zielle Schä­den hervor­rufen. Schnell werden die Schaden­ersatz­an­sprüche, die daraus resultieren, exis­tenz­be­drohend.

Für Kammer­berufe ist der Ab­schluss einer solchen Ver­siche­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – zum Bei­spiel für Rechts­an­wälte nach § 51 BRAO. Aber auch No­tare, Wirt­schafts­prüfer, Steuer­be­rater und andere Be­rufs­gruppen müssen vor An­tritt ihrer Be­schäf­tigung eine Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rung ab­schlie­ßen.

Das zeigt: Die Aus­wahl der rich­tigen Ver­mögens­schaden­haft­pflicht muss auf Sie ab­ge­stimmt sein. Ein Ver­gleich zwi­schen ver­schie­denen Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rungen ist daher über­aus wich­tig. Um die opti­male Po­lice aus­zu­wählen, lassen Sie sich gerne von unseren un­ab­hän­gigen und fest­an­ge­stellten Spe­zia­listen be­raten.

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Eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht schützt Sie vor fi­nan­ziellen Schaden­ersatz­an­sprüchen Drit­ter. Sie be­gleicht be­rech­tigte und schützt vor un­be­rech­tigen An­sprüchen.

Die Ver­siche­rung leistet im Schaden­fall bis zu dem Höchst­be­trag, den Sie als Ver­siche­rungs­summe ge­wählt und fest­ge­legt haben.

Bei Pflicht­ver­siche­rungen gibt es ge­setz­lich fest­gele­gte Mindest­ver­siche­rungs­summen. Eine Auf­stockung macht in vielen Fällen für Sie Sinn und ist auch notwendig. Die ge­setz­liche Min­dest­summe sollte die Unter­grenze für Ihre Po­lice darstellen.

Selbst­ver­ständ­lich helfen wir Ihnen durch eine indi­viduelle Em­pfeh­lung.

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Wer ver­schie­dene An­ge­bote an­for­dert, stellt fest: Im Preis-­Leistungs-­Ver­hältnis gibt es große Unter­schiede. Welche Ver­mögens­schaden­haft­pflicht ge­eignet ist, hängt von indi­viduellen Risiko­fak­toren ab, unter anderem Ver­sicherungs­summe, Selbst­betei­ligung und ver­ein­barte Haftungs­be­schrän­kungen.

Einen auf Ihren Be­darf ab­gestim­mten Ver­gleich bieten wir Ihnen in einem un­ver­bind­lichen Be­ratungs­ge­spräch.

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  1. Vermögens­schäden opti­mal ab­sich­ern: Be­schrän­ken Sie sich nicht auf ge­setz­liche Min­dest­summen, sondern über­legen Sie mit uns zu­sam­men, wie hoch die Ver­siche­rungs­summe Ihrer Berufs­haft­pflicht sein sollte.
  2. Rechts­an­wälte, Steuer­be­rater und Wirt­schafts­prüfer sollten vor je­dem grö­ßerem Mandat prüfen, ob die Deckungs­summe im Scha­den­fall aus­reicht.
  3. Bei Sozie­täten haften alle So­zien ge­mein­sam, wenn einer von Ihnen einen Ver­mögens­schaden ver­ur­sacht. Oft wird die durch­schnitt­liche Deckungs­summe aller Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rungen heran­ge­zogen. Hier be­nötigt es Klar­heit von den be­tei­ligten Ver­siche­rern. Ein­heit­liche Ver­siche­rungs­summen sind oft die Lö­sung.
  4. Bei einer Kanz­lei an­ge­stellte An­wälte können eine güns­tigere Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rung für Rechts­an­wälte im Neben­be­ruf ab­schlie­ßen, da sie zu­sätz­lich über ihre Kanz­lei ab­ge­sichert sind.
  5. Ver­ein­baren Sie mit Kun­den oder Man­dan­ten eine Haftungs­be­grenzung? Dann be­nö­tigen Sie in vielen Fällen von Gesetz wegen eine hö­here Ver­siche­rungs­summe.
  6. Be­ach­ten Sie beim Ab­schluss einer Po­lice immer auch die Leis­tungs­aus­schlüsse: Wann greift die Ver­siche­rung nicht?
  7. Neben einer Ver­mögens­schaden­haft­pflicht be­nötigen Sie in der Regel eine Büro­haft­pflicht­ver­siche­rung, die für Sach- und Per­sonen­schäden im Büro­all­tag auf­kommt. Wir haben sehr güns­tige Rahmen­kondi­tionen für Sie in Er­gän­zung zur Ver­mögens­schaden­haft­pflicht. Das Gleiche gilt für Inhalt, Elek­tronik und Cyber­ver­sicherung.

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