Betriebliche Altersvorsorge

Weitere Versicherungen vom Versicherungs­makler

„Social Benefits sind ein gutes Hilfsmittel, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Mit Hoesch & Partner erhalten Sie strategischen Zugang zu Leistungen, die Ihre Unternehmenskultur aufwerten."

Maurizio Capra Spezialist Betriebliche Altersvorsorge

Beratung anfordern

Individuell abgestimmte Markt­analyse Wir sondieren den Markt für Sie

Social Benefits sind ein gutes Hilfsmittel für Ihr Unternehmen, um sich als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu etablieren. Auch langjährige Mitarbeiter können Sie etwa durch die Bereitstellung einer betrieblichen Altersvorsorge, zu Höchst­leistungen motivieren und an Ihre Marke binden. Das wirkt nach­haltiger als jede Lohner­höhung und ist ein klarer Wett­bewerbs­vorteil im „War of Talents“. Hoesch & Partner unter­stützt Sie bei der Auswahl der richtigen Social Benefits für Ihre Mitarbeitenden. Das steigert Ihr Arbeit­geber-­Image deutlich und posi­tioniert Sie nach­haltig im Wett­bewerb um die klügsten Köpfe.

Das bieten wir Ihnen:

  • Implemen­tierung der optimalen betrieb­lichen Alters­vor­sorge zum erst­klassigen Preis-­Leistungs-­Verhältnis
  • Prüfung einer möglichen Deckungs­kapital­über­tragung unab­hängig vom Versicherer
  • Ganz­heitliche Beratung und Betreuung über alle Ebenen hinweg durch erfahrene und auf Firmen­kunden spezia­lisierte Ver­sicherungs­experten
  • Platzierung fester Ansprech­partner nach dem „One face to the Customer“-Prinzip
  • Auf den Kunden zuge­schnittener Vertrags- und Kunden­service

Im Überblick Die wichtigsten Versicherungen

Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wussten Sie das jeder vierte Arbeit­nehmer von einer Berufs­unfähig­keit bedroht ist? Treffen kann es dabei jeden. Damit gehört die bBU zu den existenz­sichernden Ver­siche­rungen und wird ent­sprechend einge­stuft. Das solida­rische Gruppen­prinzip der bBU wird vom Brutto­gehalt bezahlt und ist ein starker Hebel für Steuer- und Sozial­versicherungs-­Erspar­nisse für Arbeit­nehmende UND Arbeit­gebende.

Das umfang­reiche Portfolio von Hoesch & Partner bietet Ihnen stark rabattierte Gruppentarife. Dabei entfallen für Sie die sonst üblichen Gesund­heits­fragen.

Betriebliche Altersvorsorge

Die bAV steht bei Mitarbei­tenden hoch im Kurs: Die beliebteste Sozial­leistung bei Arbeit­nehmern hebt Ihr Arbeit­geber-­Image auf ein neues Level. Geringe Beiträge und hohe Steuer- und Sozial­versicherungs­frei­beträge sind ebenso selbst­verständlich wie die Ent­haftung des Arbeit­gebenden durch beitrags­orientierte Leistungs­zusagen (BOLZ). Die betrieb­liche Alters­vorsorge ist ein wich­tiges Instru­ment zur Für­sorge und Ent­lohnung von Ihrem Personal. Zusätzlich unter­streichen Sie als Arbeit­geber die Attrak­tivität eines Arbeits­platzes in Ihrem Unter­nehmen sowie Ihr soziales Engage­ment und verstär­ken somit die Bindung von qualifi­zierten Mitarbei­tenden an Ihr Unter­nehmen.

Mit unserem breiten Port­folio und Service Excellence steigern wir die Wert­schätzung, reduzieren Ihren Verwaltungs­aufwand mittel­fristig enorm und um­schiffen für Sie alle Klippen. Unser auf Firmen­kunden speziali­siertes Team steht Ihnen und Ihren Mitarbei­tenden zur Seite – freundlich, kompetent und mit Ihrer Situation vertraut.

Betriebliche Kranken­versicherung

Gerade Gesund­heits­leistungen, die Mitarbeitende gegen Krankheitsrisiken absichern, genießen bei Arbeit­nehmenden einen hohen Stellen­wert. Und auch für Unter­nehmen ist das Angebot einer zusätz­lichen Gesund­heits­vorsorge eine der wichtigsten Zusatz­leistungen für Ihre Mitarbei­tenden. Kein Wunder, das Ende 2021 bereits über 18.000 Unter­nehmen Ihren Mitarbei­tenden eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung angeboten haben.

Beim Researching berück­sichtigen wir selbst­verständlich die Wünsche Ihrer Mitarbei­tenden. Freie Kranken­haus-­ oder Arzt­wahl, Kosten­über­nahmen für Zahn­ersatz, Brillen oder Heil­praktiker­leistungen – fordern Sie uns! Hoesch & Partner sondiert das für Ihre Mitarbei­tenden optimale Produkt. Übrigens: Bei uns entfällt die sonst übliche und aufwendige Gesund­heits­prüfung.

Sprechen Sie uns an! Sie haben Fragen?

Sie haben Interesse an einer betrieblichen Altersvorsorge? Wir sind gerne für Sie da!

Hans von Maltzahn | Senior Berater
Maurizio Capra | Spezialist bAV Großkunden

Zum Kontaktformular 069 71 70 73 09

Der unabhängige Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter und unabhängiger Beratung für Firmen- und Privatkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.

  • Bilingual: Unsere Spezia­listen beraten Sie gerne auch in englischer Sprache
  • Individuell: Ihr persön­licher Vertrags­service, genau auf Ihre Bedürf­nisse abge­stimmt
  • Ganzheitlich: Vom individuellen Konzept für Ihr Unter­nehmen bis zur persön­lichen Mitarbeiter­beratung
  • Unabhängig: Beratung durch unab­hängige, festan­gestellte Experten
  • Service Excellence: Profes­sionelle, kunden­orientierte Zusammen­arbeit

  • One face to the Customer: Ein fester Ansprech­partner für Ihre optimale Betreuung

  • Marktüberblick: Hervor­ragende Branchen­kenntnisse und lang­jährige Beziehungen zu allen relevanten Markt­playern

  • Know-how: Seit 1983 Erfahrung in der Beratung von zufrie­denen Vor­ständen, Geschäfts­führern und Ihren Mitar­beitenden

Beratung anfordern In 2 Minuten zur persönlichen Beratung

Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

* Pflichtfelder

Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Nick Zander

Nick Zander

Ich Wurde wirklich hervorragend beraten und unterstützt. Habe spontan eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Das ganze hat vor allem mit Herr Heil super funktioniert und nun steh ich, wie meine Mutter vor und seit 20 Jahren, maßgeschneidert versichert, dank Hoesch&Partner, da.

22.02.2024
Katja Siegert

Katja Siegert

Auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich mich an Hoesch & Partner gewandt. Die Kontaktaufnahme erfolgte schnell und problemlos über das Online-Formular. Die Zusammenarbeit mit meinem Berater Herr Yilmaz war sehr angenehm, da er alle Fragen verständlich erklärt und sich regelmäßig zum aktuellen Stand bei mir gemeldet hat. Weiterhin konnte ich alle erforderlichen Dokumente online einreichen und unterschreiben. Ich bin sehr zufrieden mit dem Service und empfehle Hoesch & Partner sowie Herrn Yilmaz gerne weiter.

20.01.2024
Artem Belikov

Artem Belikov

Man merkt, dass es sich um ein erfahrenes und sehr kompetentes Unternehmen handelt. Ich habe umgehend eine Rückmeldung erhalten und Herr Khan hat mich zur Dienstunfähigkeitsversicherung sehr gut und ausführlich beraten. Er hat sich stets die Zeit genommen in aller Ruhe alle offenen Punkte verständlich zu erläutern und ist auf meine Änderungswünsche eingegangen. Das durch Ihn ausgehandelte Angebot hat meine Erwartungen deutlich übertroffen. Viele Vermittler können sich an diesem vorbildlichen Service ein Beispiel nehmen, ganz klare Empfehlung!

25.11.2023

Sie fragen Wir antworten

Wie funktioniert die bAV?

In den meisten Fällen überweist der Arbeit­geber einen bestimmten Geld­betrag auf einen Vertrag zur Alters­vorsorge. Wenn der Geldbetrag vom Einkommen des Arbeit­nehmers umge­wandelt wird, ist dieser Spar­beitrag steuer- und ggf. sozial­versicherungs­frei. Die Spar­beiträge können auch durch den Arbeit­geber finanziert werden. Diese wären für den Arbeit­geber als Betriebs­ausgaben absetzbar.

Jetzt beraten lassen

Seit 2002 hat der Arbeit­nehmer einen Rechts­anspruch sein Brutto­gehalt in eine bAV umzu­wandeln. Bei Neuver­trägen im Rahmen einer Direkt­versicherung, Pensions­kasse/Pensions­fond müssen die Erspar­nisse des Arbeit­gebers seit 2019 an den Arbeit­nehmer weiter­gegeben werden. Hierfür können pauschal 15 % Zuschuss in den bAV-­Vertrag des Arbeit­nehmers einge­zahlt werden.

Jetzt beraten lassen

Die bAV bietet einem Arbeit­geber ganz verschiedene Vorteile, beispiels­weise die Gewinnung, Bindung und Motivation der Mitarbei­tenden. Des Weiteren bestehen, je nach Gestaltungs­form, weniger Verwaltungs­aufwand sowie optimale Kondi­tionen bei Gruppen­verträgen. Es kommt also auf die Priori­täten des Arbeit­gebers an, welche Vorteile über­wiegen.

Jetzt beraten lassen

Der Arbeitnehmer erhält die Chance eine staatlich geförderte Zusatz­rente aufzu­bauen. Auf die Spar­beiträge werden in der Anspar­phase weder Steuern noch Sozial­abgaben (bis zur Beitrags­bemessungs­grenze) ent­richtet. Durch die steuer- und sozial­versicherungs­freie Ansparung kann man bei gleicher Netto­investition mehr Geld ansparen, als es bei einer privaten Alters­vorsorge der Fall ist. Grund­sätzlich wird zudem ein Arbeit­geber­zuschuss bezahlt.

Jetzt beraten lassen

Gemäß § 1a BetrAVG hat jeder Arbeit­nehmer einen Rechts­anspruch gegen seinen Arbeit­geber, einen Teil seines verein­barten Arbeits­entgeltes für die betrieb­liche Alters­versorgung zu verwenden. Bei der Entgelt­umwandlung handelt es sich also um eine spezifische, staatlich geförderte Form der betrieb­lichen Alters­vorsorge in Deutsch­land.

Jetzt beraten lassen

Grund­sätzlich ist die Rente, die aus der betrieb­lichen Alters­vorsorge gezahlt wird, steuer­pflichtig. Der indivi­duelle Steuer­satz des Sparers im Alter bestimmt jedoch die Höhe der Steuern.

Bei einer monatlichen Rente von 200 € aus der bAV beispiels­weise, wird das zu versteuernde Jahres­ein­kommen um 2400 € (12 x 200 €) erhöht.

Jetzt beraten lassen

Monatlich können 4 % der aktuellen Beitrags­bemessungs­grenze der deutschen Renten­versicherung steuer – und sozial­versicherungs­frei umge­wandelt werden (Stand 2020: 276,00 €). Weitere 4% sind nur steuer­frei (Stand 2020: 552,00 €).

Jetzt beraten lassen

Wird die Aus­zahlung recht­zeitig vor dem verein­barten Renten­beginn bean­tragt, kann anstelle einer lebens­langen Rente eine einmalige Kapital­zahlung erfolgen. Auch Renten­ansprüche von bezugs­berechtigten Hinter­bliebenen können kapita­lisiert werden, wenn dies vor Aus­zahlung der ersten Rente beantragt wird.

Jetzt beraten lassen

Bei einem Wechsel des Arbeit­gebers hat der Arbeit­nehmer einen Rechts­anspruch auf die Über­tragung der Versor­gung auf den Ver­sorgungs­träger des neuen Arbeit­gebers. Es besteht auch die Möglich­keit, den Vertrag privat (beitrags­frei oder beitrags­pflichtig) fortzu­führen.

Jetzt beraten lassen