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Stiftung Warentest bestätigt Hoesch & Partner als ausgezeichnetes Unternehmen.
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Der unabhängige Berater mit dem Service-Plus
Was uns auszeichnet
Leistungsfähig
Volle Leistung bei Unfalltod ab Vertragsbeginn
Barrierefrei
Abschluss bis 85 Jahre bei Einmalbetrag, bis 80 Jahre bei laufender Beitragszahlung möglich
One Face to Customer
Umfassende persönliche Betreuung durch einen Experten
Gesundheitsprüfung
In der Regel keine Gesundheitsprüfung notwendig
Ganzheitlich & Persönlich
Maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen
Unabhängig
Beratung durch festangestellte und unabhängige Consultants
Erfahrung
Über 35 Jahre Erfahrung am Markt und über 50.000 Kunden
Transparent
Individuelle Auswahl unter Nennung der Auswahlkriterien
Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden
In 2 Minuten zur persönlichen Beratung
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Frühzeitig die Bestattungskosten absichern
Wir sondieren den Markt für Sie
Eine Beerdigung kostet je nach Bundesland und Art der Bestattung zwischen 3.000 und 15.000 Euro, spezielle Begräbnisse können sogar noch sehr viel teurer werden. Mit einer Sterbeversicherung können Sie rechtzeitig vorsorgen und Ihre Angehörigen finanziell entlasten. Auf Wunsch können Sie auch den genauen Ablauf und die Art der Bestattung bereits im Vorweg auswählen, damit Sie sich sicher sein können, dass alles so abläuft, wie Sie es sich wünschen.
Darauf achten wir insbesondere:
- Auswahl der passenden Variante der Sterbegeldversicherung
- Beratung zu Zahlungsweise, Laufzeit und Auszahlungsmodalitäten
- Erstellung eines transparenten Angebotes unter Nennung der Auswahlkriterien
- Ausführliche und individuelle Beratung zu Vor- bzw. Nachteilen
Keine andere Versicherung ist so gut geeignet, um die Finanzierung einer Bestattung einfach zu ermöglichen. Mit der Sterbegeldversicherung entlasten Sie Ihre Angehörigen und sorgen rechtzeitig vor.
Matthias Kneißl | Berater
Wir vergleichen über 100 Versicherer
Sie fragen
Wir antworten
- Welche Varianten der Sterbegeldversicherung gibt es?
- Wofür sollte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden?
- Gibt es Gesundheitsfragen?
- Welche Versicherungssummen sind möglich?
- Gibt es Einschränkungen im Versicherungsschutz?
- Gibt es Zusatzleistungen zur Versicherung von Sterbegeld?
Welche Varianten der Sterbegeldversicherung gibt es? Welche Varianten der Sterbegeldversicherung gibt es?
Es gibt viele verschiedene Varianten der Sterbegeldversicherung - Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die passende aus. Sie können den Beitrag wahlweise einmalig oder monatlich zahlen, auch das Endalter für die Beitragszahlung ist in der Regel frei wählbar. Selbst in der Ablaufleistung gibt es unterschiedliche Varianten: Sie können sich bspw. die Versicherungssumme in einem bestimmten Alter auszahlen lassen, andere Versicherungstarife laufen lebenslang. Zusammen mit Ihnen möchten wir die ideale Lösung für Ihre Bedürfnisse finden.
Wofür sollte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden? Wofür sollte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden?
Während bis 2004 die gesetzlichen Krankenkassen noch zumindest ein kleines Sterbegeld in Höhe von 500 Euro gezahlt haben, gibt es seitdem gar keine Leistungen mehr, wenn ein Versicherter verstirbt.
Mit einer Sterbegeldversicherung können ältere Personen schon frühzeitig den späteren Trauerfall absichern. Die finanzielle Belastung für die Angehörigen ist so deutlich geringer und der Versicherte kann sich sicher sein, dass genügend Kapital für eine würdevolle Bestattung vorhanden ist.
Gibt es Gesundheitsfragen? Gibt es Gesundheitsfragen?
In der Sterbegeldversicherung stellen die Versicherungsgesellschaften in der Regel keine Gesundheitsfragen. Ausnahmen kann es bei besonders hohen Versicherungssummen (mehr als 15.000 Euro) oder bei speziellen Produkten mit günstiger Prämienstruktur geben. Der Versicherungsschutz kann aber in den meisten Fällen immer realisiert werden, wenn auch zum Teil mit etwas höheren Prämien.
Dennoch ist die Sterbegeldversicherung immer eine Alternative, wenn kein größeres Vermögen besteht.
Welche Versicherungssummen sind möglich? Welche Versicherungssummen sind möglich?
Eine Sterbegeldversicherung lässt sich bei den meisten Versicherungsgesellschaften nur bis zu einer bestimmten Versicherungssumme abschließen. Viele Versicherer setzen die Obergrenze bei 10.000 Euro, darunter sind zum Beispiel 2.500 €, 5.000 € oder 7.500 € möglich. Die Beiträge sind in der Regel unabhängig von der individuellen Situation des Versicherungsnehmers und lassen sich einfach in einer Tabelle ablesen.
Gibt es Einschränkungen im Versicherungsschutz? Gibt es Einschränkungen im Versicherungsschutz?
In der Sterbegeldversicherung gibt es bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung Wartezeiten, die erfüllt werden müssen. Sollte der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre sterben, erhalten die Hinterbliebenen nicht die Versicherungssumme, sondern nur die bisher gezahlten Beiträge zurück. Diese Regelung gilt nicht für Todesfälle, die durch einen Unfall verursacht wurden.
Bei einer Einmalzahlung des Beitrags gelten gar keine Wartezeiten. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen immer die komplette Versicherungssumme ausgezahlt.
Da Sterbegeldversicherungen auch Überschüsse erwirtschaften, steigt der Auszahlungsbeitrag, je länger der Vertrag läuft.
Gibt es Zusatzleistungen zur Versicherung von Sterbegeld? Gibt es Zusatzleistungen zur Versicherung von Sterbegeld?
Die Sterbegeldversicherung ist grundsätzlich nur für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen gedacht. Viele Versicherer ermöglichen den Versicherungsnehmern aber weitere Leistungen, meist in Zusammenarbeit mit Bestattern. Der komplette Ablauf der Beerdigung sowie alle Sonderwünsche können so im Vorwege festgelegt werden, ohne dass später noch jemand Einfluss darauf nehmen könnte.
Diese Art der Absicherung ist daher vor allem für Personen ohne Angehörige interessant, da sie so eine würdevolle Bestattung sicherstellen können.
Erfahren Sie mehr zum Thema im
H&P Blog
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14.01.2020
Der Beitrag Der Ernst des Lebens: Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sinnvoll ist erschien zuerst auf Der Blog von Hoesch & Partner.
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Der Beitrag „Lohnt sich nicht!“ ist der falsche Ansatz erschien zuerst auf Der Blog von Hoesch & Partner.