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Auch wenn es seit einigen Jahren sehr gute private Vorsorgekonzepte gibt, werden diese noch nicht von der Bevölkerungsbreite genutzt. Seit dem 01.01.2013 bezuschusst deshalb der Staat jeden Pflege-Bahr-Vertrag mit 5,00 Euro pro Monat. Hierzu muss der Versicherungsnehmer einen Eigenbeitrag von mindestens 10,00 Euro pro Monat leisten. Somit stehen monatlich mindestens 15,00 Euro zum Aufbau einer Pflegevorsorge zur Verfügung. Mit der Pflege-Bahr-Versicherung trägt die Regierung der immer größer werdenden Notwendigkeit, privat für den Pflegefall vorzusorgen, Rechnung.
Darauf achten wir insbesondere:
- Maximale Absicherungshöhe durch die Gesellschaft
- Verzicht des Versicherers auf Karenzzeit (Zeitraum zwischen Eintritt der Pflegebedürftigkeit und erstmaliger Auszahlung der Leistung)
- Verzicht auf separate Prüfung der Pflegebedürftigkeit (vereinfachter Nachweis)
- Leistung auch bei Laienpflege (z.B. durch Angehörige)
- Dynamische Anpassung der Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik)
- Beitragsstabilität und Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
Staatliche Förderung und keine Ausschlüsse oder Zuschläge bei Vorerkrankungen: Auch wenn Pflege-Bahr nur ein Baustein zur Schließung der Versorgungslücke im Pflegefall ist, sollte man die Vorteile dieser „staatlichen Hilfe mit Teilkasko-Charakter“ nutzen. Die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Vorsorgekonzeptes besteht unverändert.
Helmut Zeiß | Spezialist Krankenversicherungen
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- Was sind die wichtigsten Mindestanforderungen an die Pflege-Bahr?
- Welche staatlichen Mindestleistungen sind im Pflegefall vorgesehen?
- Für wen ist eine Pflege-Bahr geeignet?
Was sind die wichtigsten Mindestanforderungen an die Pflege-Bahr? Was sind die wichtigsten Mindestanforderungen an die Pflege-Bahr?
Grundsätzlich ist diese neue Form der staatlich geförderten Vorsorge für alle Interessenten ab 18 Jahren geeignet.
Besonders profitieren Personen, die bisher aufgrund von Vorerkrankungen bei den klassischen privaten Pflegeversicherungen abgelehnt wurden. Durch den so genannten Kontrahierungszwang müssen alle Vorsorgewilligen (außer Pflegebedürftige) aufgenommen werden. Es gibt in der Pflege-Bahr-Versicherung demnach keine Beitragszuschläge und auch keine Ausschlüsse von Leistungen. Üblicherweise wird einzig und allein eine Wartezeit von maximal 5 Jahren vereinbart.
Welche staatlichen Mindestleistungen sind im Pflegefall vorgesehen? Welche staatlichen Mindestleistungen sind im Pflegefall vorgesehen?
Die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit ist in 5 Pflegegrade aufgegliedert. Die noch vorhandenen bzw. fehlenden (Grund-)Fähigkeiten der betroffenen Person sind die verantwortlichen Indikatoren für eine Einstufung in einen Pflegegrad.
Im Pflegefall sind bei der geförderten Pflegezusatzversicherung (PflegeBahr) folgende Mindestleistungen vorgesehen die, je nach Eintrittsalter und/oder Beitragshöhe, auch höher ausfallen können. Für alle fünf Pflegegrade wird ein Monatsgeld gezahlt. Es beträgt bei:
- Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro
- Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent des Monatsgeldes
- Pflegegrad 3 mindestens 30 Prozent des Monatsgeldes
- Pflegegrad 2 mindestens 20 Prozent des Monatsgeldes
- Pflegegrad 1 mindestens 10 Prozent des Monatsgeldes
Für wen ist eine Pflege-Bahr geeignet? Für wen ist eine Pflege-Bahr geeignet?
Die folgenden Informationen sind lediglich ein Auszug der vom Gesetzgeber festgelegten Mindestanforderungen die erfüllt sein müssen, damit ein Tarfi förderfähig ist.
- Der Versicherte muss mindest 10 EUR monatlichen Beitrag selbst leisten
- Versicherte können frei auf das Pflegegeld verfügen
- Die Aussage der zuständigen Krankenkasse ist zur Feststellung des Leistungsfalles bindend
- Die Wartezeit darf maximal 5 Jahre betragen
- Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Gesundheitsprüfung sind nicht erlaubt
Erfahren Sie mehr zum Thema im
H&P Blog
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12.11.2019
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20.12.2017
Der Beitrag Mal wieder die „Bürgerversicherung“ erschien zuerst auf Der Blog von Hoesch & Partner.