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Versicherungsschutz für Eigentümer mit starken Leistungen
Wir sondieren den Markt für Sie
Als Eigentümer eines Grundstücks, als Hausbesitzer und als Eigentümergemeinschaft stellt sich die Haftungsfrage bei Unfällen Dritter nicht nur wenn Bau- oder Umbauarbeiten anstehen. Auch herabfallende Dachziegel oder eisglatte Gehwege können zu berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen durch den Geschädigten führen. Wir beraten Sie zu Art und Umfang Ihrer Police und prüfen das geeignete Deckungskonzept. Bei Eigentümergemeinschaften beurteilen wir auch den bereits vorhandenen Versicherungsschutz.
Darauf achten wir insbesondere:
- Analyse des tatsächlichen Versicherungsbedarfes
- Erstellung eines passgenauen Deckungskonzeptes
- Erstellung eines transparenten Vergleichs unter Nennung der Auswahlkriterien
- Ausführliche und individuelle Beratung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft Verantwortlichkeiten bei entstandenen Personen- oder Sachschäden (passiver Rechtsschutz) und leistet bei berechtigten Ansprüchen gegen den Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Wir beraten Sie umfassend und erstellen ein geeignetes Deckungskonzept für Sie.
Thomas Herbst | Spezialist Gebäudeversicherungen
Wir vergleichen über 100 Versicherer
Sie fragen
Wir antworten
- Was wird durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt?
- Braucht jeder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
- Wird eine Grundbesitzerhaftpflicht auch bei Eigentumswohnungen benötigt?
- Welche Schäden sind in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?
- Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein?
Was wird durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt? Was wird durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch Dritte, die durch das Gebäude oder das Grundstück zu Schaden gekommen sind. Fällt zum Beispiel ein Ziegel auf einen vorbeilaufenden Passanten, kann dieser eine Entschädigung vom Gebäudebesitzer fordern.
Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt außerdem vor Ansprüchen, die aus dem Unterlassen oder Verletzen von Pflichten resultieren. Wenn zum Beispiel der Zugang zum Gebäude im Winter bei Glätte nicht gestreut wird, ist der Eigentümer ebenfalls verantwortlich, selbst wenn die Streupflicht auf ein Unternehmen oder eventuelle Mieter des Gebäudes umgelegt wurde.
Braucht jeder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht? Braucht jeder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Grundsätzlich benötigt jeder Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Wer allerdings nur ein eigenes Gebäude bewohnt und keine vermieteten Objekte besitzt, benötigt in der Regel keine zusätzliche Absicherung über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, weil das Risiko bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Im Zweifelsfall sollte der bestehende Vertrag überprüft werden, um eine Deckungslücke zu vermeiden. Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls zum Teil in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, auch hier kommt es auf die zugrunde liegenden Bedingungen an.
Wird eine Grundbesitzerhaftpflicht auch bei Eigentumswohnungen benötigt? Wird eine Grundbesitzerhaftpflicht auch bei Eigentumswohnungen benötigt?
Bei Eigentumswohnungen gibt es immer eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die gemeinschaftlich eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließt. Damit sind eventuelle Ansprüche von Dritten grundsätzlich abgedeckt. Einen Sonderfall gibt es aber bei vermieteten Eigentumswohnungen.
Kommt der Mieter innerhalb der Wohnung zu Schaden, weil der Vermieter seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung keine Entschädigung. Zur Abdeckung dieses Risikos wird eine spezielle Verpächter Haftpflicht benötigt, die in der Regel gegen einen geringen Zusatzbeitrag in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann.
Welche Schäden sind in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert? Welche Schäden sind in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab. Außerdem werden Vermögensschäden ersetzt, die als Folge aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren.
Der Verdienstausfall eines Anspruchstellers, der auf dem Gelände stürzt, ist also genauso versichert, wie die Kosten für die Verletzung an sich.
Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein? Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein?
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungssummen zwischen 3.000.000 EUR und 10.000.000 EUR an. Die tatsächliche Deckungssumme sollte sich am Bedarf des Versicherungsnehmers orientieren.
Generell gilt, dass die Versicherungssumme möglichst hoch angesetzt werden sollte, damit auch große Personenschäden mit mehreren Verletzten noch innerhalb der Versicherungssumme liegen.
Der Mehrbeitrag für eine höhere Deckungssumme ist in der Regel sehr gering, sodass die Mehrdeckung kaum Mehrkosten bedeutet.
Erfahren Sie mehr zum Thema im
H&P Blog
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14.01.2020
Der Beitrag Der Ernst des Lebens: Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sinnvoll ist erschien zuerst auf Der Blog von Hoesch & Partner.
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