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Kapitallebensversicherung

Sparvertrag mit Todesfallschutz

Eine Kapitallebensversicherung, i.d.R. nur Lebensversicherung genannt, ist die Kombination eines Sparvertrages mit einem Todesfallschutz. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, erhalten die im Vertrag begünstigen Personen eine Auszahlung, die sogenannte Todesfalleistung. Erlebt der Versicherte das Vertragsende, erhält er eine Kapitalauszahlung.

Der Kapitallebensversicherung hängt der Ruf an, nicht besonders renditestark zu sein. Doch bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass die Renditen meist leicht über denen normaler Sparverträge liegen und die Auszahlung steuerbegünstigt ist.*

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* Voraussetzung: Mindestlaufzeit des Vertrages 12 Jahre, Auszahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres.

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