Die Kapitallebensversicherung ist nach wie vor steuerbegünstigt!
Das Alterseinkünftegesetz vom 01.01.2005 regelt die steuerrechtliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und - bezüge. Ihr Steuervorteil liegt darin, dass Ihre Beiträge als Vorsorgeaufwendungen gelten und somit als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Ihre erwirtschafteten Erträge aus der Kapitallebensversicherung bekommen Sie am Ende der Laufzeit zu 50% steuerfrei ausgezahlt.* Darüber hinaus haben Sie eine wirklich sichere Anlage. Da lohnt es sich zu rechnen.

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