Sicher und steuerbegünstigt!
Wussten Sie, dass die Kapitallebensversicherung nach wie vor steuerbegünstigt ist- und zwar nicht zu knapp? Das Alterseinkünftegesetz vom 01.01.2005 regelt die steuerrechtliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und - bezüge. Ihr Steuervorteil liegt darin, dass Ihre Beiträge als Vorsorgeaufwendungen gelten und somit als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Ihre erwirtschafteten Erträge aus der Kapitallebensversicherung bekommen Sie am Ende der Laufzeit zu 50% steuerfrei ausgezahlt.** Darüber hinaus haben Sie eine wirklich sicher Anlage. Da lohnt es sich zu rechnen.