Die gesetzlichen Vorschriften sind klar definiert, aber sie genügen in den seltensten Fällen für eine adäquate Absicherung. Juristen haften im Falle einer Falschberatung oder wenn ihrem Mandanten finanzielle Nachteile entstehen im schlimmsten Fall mit dem persönlichen Vermögen - und zwar in unbegrenzter Höhe.

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