Der Staat zahlt mit. Die Rente zum halben Preis.
Von 100 Euro, die in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden, trägt der Arbeitnehmer selbst nur rund 50 Euro. Den Rest zahlt der Staat! Und auch der Chef freut sich, weil er dadurch Sozialabgaben sparen kann. Und an alle Arbeitnehmer: Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge!
In Zukunft wird die betriebliche Altersvorsorge noch wichtiger!
Die Zahl der Erwerbstätigen sinkt, während die Zahl der Renter steigt. Im Jahr 2030 kommt auf einen Erwerbstätigen ein Renter, d.h. ein Erwerbstätiger muss mit seinen Beiträgen im Schnitt einen Renter versorgen! Das kann nicht funktionieren. Sorgen Sie daher selbst vor. Fangen Sie jetzt an zu sparen, denn je früher Sie anfangen, desto geringer ist der Aufwand (Zinseszinseffekt).

Vorteile für Arbeitnehmer
- Staatliche Förderung von rund 50 Prozent der Beiträge durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit
- Attraktive Sonderkonditionen über den Arbeitgeber
- Hohe Flexibilität, z.B. bei Arbeitgeberwechsel oder Eltern-/Teilzeit
- Kein Verlustrisiko bei Insolvenz des Arbeitgebers
- Freie Wahl zwischen lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalzahlung
- Vorsorge ist Hartz-IV-sicher
Vorteile für Arbeitgeber
- Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
- Weniger Lohnnebenkosten durch Einsparung der Sozialabgaben
- Höhere Attraktivität als Arbeitgeber
- Den Mitarbeitern wird eine geförderte Altersvorsorge ermöglicht
Beispielrechnung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Von 100 Euro, die in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden, trägt der Arbeitnehmer selbst nur rund 50 Euro. Den Rest zahlt der Staat!
| Gehaltsabrechnung |
Ohne bAV |
Mit bAV |
| Bruttomonatsgehalt |
2.500 € |
2.500 € |
| bAV (Entgeltumwandlung für Betriebsrente) |
- |
100 € |
| Bruttomonatsgehalt nach bAV |
2.500 € |
2.400 € |
Steuern inkl. Solidaritätszuschlag [1]
Sozialversicherungsbeiträge [1]
|
390 € 520 € |
360 € 500 € |
|
Nettogehalt (monatliche Auszahlung)
|
1.590 € |
1.540 € |
| Mögliche Leistung - bei einem (Netto-)Eigenbetrag von nur 50 € |
|
| Monatliche Gesamtrente im 1. Jahr des Rentenbezugs |
334,43 € [2] |
| Alternative Kapitalleistung |
72.332,68 € [2] |
Verschiedene Modelle
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es verschiedene Durchführungswege:
Direktversicherung
Die klassischste Variante bei der betrieblichen Altersvorsorge ist nach wie vor die Direktversicherung. Das zeigt sich auch daran, wie viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich für diesen Weg entschieden haben. Interessant ist die Direktversicherung besonders für Arbeitnehmer, die möglichst früh in die betriebliche Altersvorsorge einsteigen wollen.
Pensionszusage
Nutzen Sie die Chance, Teile Ihres Bruttogehalts unversteuert in Vorsorgebezüge umzuwandeln und damit kräftig Steuern zu sparen. Dabei können Sie die steuerfreien Beiträge zur Betriebsrente in unbegrenzter Höhe selbst bestimmen. So können Sie die hohe Steuerbelastung während des aktiven Berufslebens umgehen und auf die niedrige Steuerbelastung im Ruhestand verschieben. Diese Variante eignet sich besonders für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen!
Unterstützungskasse
In die Unterstützungskasse kann jeder, in unbegrenzter Höhe und steuerfrei einzahlen. Auch diese Möglichkeit ist besonders interessant für Zugehörige höherer Einkommensklassen, aber auch für Arbeitnehmer, die sich die Wahlmöglichkeit zwischen einer einmaliger Kapitalzahlung oder einer Rente behalten möchten.
Pensionsfonds
Durch die Neuregelung der Alterssicherung in Deutschland, im Zuge der Rentenreform 2001, hat neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, die betriebliche Alterssicherung enorm an Bedeutung gewonnen. Der Pensionsfonds unterstützt hierbei, seit dem 01. Januar 2002 die bekannten Modelle der Direktversicherung, Direktzusage usw.!
[1] Steuerklasse I inkl. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer i.H. von 9 Prozent sowie Sozialabgaben i.H. von 20 Prozent.
[2] Allianz Direktversicherung, Frau, 35 Jahre, Tarif: RS1T(IPV) über Rahmenvertrag IPV, Endalter 67, Überschussverwendung: Aufschubdauer, Tarifbonus, Rentenbezug: Überschussrente, Todesfallleistung ab Rentenbeginn: 5-fache jährliche Garantierente abzüglich einer Garantierente für jeden abgelaufenen Rentenzahlungstermins. Die in diesen Werten enthaltene Beteiligung an den Überschüssen kann nicht garantiert werden.